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Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

Monografie

Persistenter Identifier:
06177191
URN:
urn:nbn:de:bvb:75-20221128095603
Titel:
Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth
Signatur:
Amb. 8. 1536
Autor:
Süssheim, Karl
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
Ebering
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Norica
Erscheinungsjahr:
1902
Umfang:
VII, 430 S.
Copyright:
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
Sprache:
Deutsch
Untertitel:
1791 - 1806

Kapitel

Titel:
Die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Norica

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsübersicht.
  • Vorwort.
  • Die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts.
  • Uebergang von Ansbach-Bayreuth an Preussen.
  • I. Teil. Die altbrandenburgischen Revindikationen 1791-1796.
  • Versuche Preussens zu Revindikationen in Franken.
  • Die Durchsetzung der brandenburgischen Ansprüche im Jahre 1796.
  • II. Teil. Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth 1796-1806.
  • Annexion fränkischer Bistümer und Reichsstädte in den Erwägungen preussischer Staatsmänner 1793-1796.
  • Versuch Hardenbergs zur Annexion Nürnbergs im August und September 1796.
  • Absichten Preussens, seine Entschädigung nach Franken zu verlegen. zurückweichen vor Bayern. 1796-1803.
  • Verlust Ansbachs und Bayreuths an Bayern.
  • Schluss.
  • Exkurs.
  • Das preussische Kabinettsministerium in den Jahren 1791 und 1792.
  • Berichtigungen.
  • Impressum
  • Einband
  • Farbinformation

Volltext

10 — 
Eichstädt erstrecke! Liess sich dies durchsetzen, so 
musste eine Anzahl Reichsstände harten Verlust erleiden, 
ein Teil seine selbständige politische Existenz aufgeben, 
Als erstes Opfer ersah sich der Markgraf Nürnberg aus, 
Das von seinem Vater der Reichsstadt verkaufte Land er- 
schwerte die Verbindung des ober- und des untergebir- 
gischen Fürstentums. . So drückend die Politik des Vaters 
auf ihm lastete, er konnte die Rechtsgiltigkeit des Ver- 
kaufs nicht bestreiten; er stellte daher über diesen eine 
Auffassung auf, welche ihn in ganz neue Beleuchtung 
rückte, Alle Besitzungen und Rechte, welche die Ver- 
kaufsurkunde von 1427 dem Rat verhiess, sprach er auch 
diesem zu, ‚aber nur als Privateigentum. Die Stadt sollte 
für dieses Gebiet dem Markgrafen als Herrn huldigen, 
einzig seine Verordnungen befolgen, vor seinem Gericht 
sollten die Bewohner dieser Striche Recht nehmen, in die 
brandenburgischen Kassen die Abgaben fliessen, nur dem 
Markgrafen sollten hier die militärischen Hoheitsrechte zu- 
stehen, Es war die volle Landeshoheit, welche er bean- 
spruchte.” Seine Forderungen sind indessen nicht be- 
gründet. Nicht nur, dass der Wortlaut der Verträge von 
1427 gegen sie zeugt,® auch das Verhalten des Kurfürsten 
Friedrich I, der sich gegen Ausübung der Landeshoheit 
durch die Stadt nicht gewehrt hatte, giebt derselben Recht, 
Allein für den Sohn drehte es sich um einen Kampfpreis, 
dessen (jewinn dem brandenburgisehen Besitz in Franken 
eine bedeutendere Entwicklungsfähigkeit versprach. Nach 
mehrjährigem Ringen musste sich der Markgraf besiegt 
1. K, H. Lang: Neuere Geschichte des Fürstenthums Bayreuth 
L (1798), 94 f. — Der erwähnte Vortrag Riedels 117, 
2. S. die Aeusserung des Markgrafen bei E. Reicke: Geschichte 
der Reichsstadt Nürnberg (1896), 408. 
3. Entscheidend ist die Stelle: wie das alles und igliches ge- 
nannt ist und Namen ‚haben muge . , , ; Historia Norimbergensis 
diplomatica (1738), 750 ff.
	        

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Süssheim, Karl. Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth. Ebering.
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