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Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

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Bibliographic data

fullscreen: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

Multivolume work

Persistent identifier:
06171900
Title:
Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs
Author:
Sander, Paul
Place of publication:
Leipzig
Nürnberg
Publisher:
Teubner
Stadtbibliothek Nürnberg
Document type:
Multivolume work
Collection:
Norica
Copyright:
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
Language:
German
Subtitle:
dargestellt auf Grund ihres Zustandes von 1431 bis 1440 ; mit zahlr. Tab.
Anmerkung:
Erschienen: Halbbd. 1 bis 2

Volume

Persistent identifier:
06171902
URN:
urn:nbn:de:bvb:75-20221128101333
Title:
Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs
Shelfmark:
Amb. 8. 1555(2)
Volume count:
2. Band
Document type:
Volume
Collection:
Norica
Publication year:
1902
Scope:
S. [419] - 938
Copyright:
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
Language:
German
Subtitle:
dargestellt auf Grund ihres Zustandes von 1431 bis 1440 ; mit zahlr. Tab.

Chapter

Title:
Fünfter Teil. Die öffentlichen Ausgaben von 1431 bis 1440.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Collection:
Norica

Introduction

Title:
Einleitung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Introduction
Collection:
Norica

Contents

Table of contents

  • Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs
  • Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)
  • Binding
  • Paste down
  • Title page
  • Fünfter Teil. Die öffentlichen Ausgaben von 1431 bis 1440.
  • Einleitung.
  • Erster Abschnitt. Ausgaben für die Ämter der Allgemeinen Verwaltung.
  • Zweiter Abschnitt. Ausgaben für die bewaffnete Macht.
  • Dritter Abschnitt. Die Ausgaben für den Sicherheitsdienst der Stadt.
  • Vierter Abschnitt. Ausgaben für Kriegszüge und auswärtige Händel.
  • Fünfter Abschnitt. Die sonstigen Ausgaben für den auswärtigen Dienst der Stadt.
  • Sechster Abschnitt. Die Ausgaben für den Ehrendienst der Stadt.
  • Siebenter Abschnitt. Die Ausgaben für Rechtspflege.
  • Achter Abschnitt. Die Ausgaben für Polizei und Wohlfahrtspflege.
  • Neunter Abschnitt. Die Ausgaben für das Bauwesen.
  • Zehnter Abschnitt. Die Zuschüsse zu den Ausgaben der städtischen Finanzämter.
  • Elfter Abschnitt. Verzinsung der öffentlichen Schuld.
  • Zwölfter Abschnitt. Ausgaben für den Erwerb von Besitz- und Forderungsrechten.
  • Dreizehnter Abschnitt. Nicht zu rubrizierende Ausgaben.
  • Zusammenstellung sämtlicher Ausgaben.
  • Sechster Teil. Ergebnisse und Entwicklung des Stadthaushalts von 1377 bis 1794.
  • Additionaö: Beilagen.
  • Personenregister.
  • Berichtigungen.
  • Binding
  • Colour checker

Full text

420 . Fünfter Teil. Die öffentlichen Ausgaben von 1431 bis 1440. 
Königen und Fürsten veranstaltet werden, dienen z. B. dem dreifachen 
Zweck: Beleuchtung des Rathauses, Veranstaltung von Ehrentänzen, 
Ehrung fürstlicher Gäste. Ähnlich erscheint das Tagegeld, welches den 
vorübergehend im Wachtdienst verwendeten Bütteln gezahlt wird, je nach 
dem Standpunkt, von dem aus man es betrachtet, bald als Ausgabe für 
Jen Wachtdienst und bald als Ausgabe für die Büttel. Und der Boten- 
lohn endlich, den ein nürnbergischer Gesandter draufsen in der Fremde 
verauslagt, kann sowohl den Kosten der betreffenden Gesandtschaft als 
auch den Ausgaben für Botenlohn im allgemeinen zugerechnet werden. 
Unsere Absicht ist es, die Ausgaben soweit als möglich nach denjenigen 
Gesichtspunkten zusammenzustellen, unter denen sie den Zeitgenossen 
als gleichgeartet und verwandt erschienen. Wir halten uns zu diesem 
Zweck streng an den Wortlaut der Registereinträge und betrachten die- 
jenigen Posten als zusammengehörig, die ganz oder in wesentlichen Teilen 
wörtlich mit einander übereinstimmen. Begegnen uns also z. B. drei 
Zahlungen, von denen die eine an einen Büttel, die andere an mehrere 
Schützen und die dritte an diesen oder jenen Reitenden Söldner geleistet 
ist, die aber alle drei im Register als Ausgabe „von Beschirmung wegen 
des Kirchtags zu Mögeldorf“ gebucht sind, so teilen wir sie nicht den 
Ausgaben für Büttel, Schützen und Reitende Söldner zu, sondern lassen 
als den allen dreien gemeinsamen Zweck den Sicherheitsdienst auf der 
genannten Kirchweih gelten und führen sie demgemäfs dem Leser. unter 
den von Beschirmung wegen des Kirchtags zu Mögeldorf gemachten. Aus- 
gaben vor. Diese Art der Anordnung gewährt uns einen doppelten Vor 
teil. Einmal bindet sie unsere Darstellung an objektive, durch die 
Quellen selbst gegebene Normen und schützt uns dadurch vor Willkür- 
lichkeiten, in welche wir notwendig verfallen würden, wenn wir uns bei 
der Disponierung des Stoffes ganz von unserm subjektiven Dafürhalten 
leiten liefsen. Zweitens aber gestattet sıe uns, ähnlich wie im vorher- 
gehenden Teil bei der Darstellung der Einnahmen aus ganz oder teilweise 
gleichlautenden Registereinträgen den formelhaften Bestandteil herauszu- 
nehmen und gleichsam als Titel an die Spitze der betreffenden Ausgabe- 
gruppe zu setzen, sodals wir ıhn dann im Text der nachfolgenden Posten 
nicht jedesmal ausdrücklich zu wiederholen brauchen. Hierdurch sparen 
wir ganz erheblich an Raum und erleichtern dem Leser nicht nur die 
Übersicht, sondern überheben ihn auch der unfruchtbaren Mühe, sich 
immer wieder von neuem durch dieselben, oft recht weitschweifigen 
Redewendungen hindurcharbeiten zu müssen. Um jeden Irrtum auszu- 
schliefsen, kennzeichnen wir die als Titel vorausgenommenen und in den 
nachfolgenden Posten zu ergänzenden Formeln durch liegende Schrift; die
	        

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Die Reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs. 1902.
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