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Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1924/25 (1. April 1924 bis 31. März 1925) (1924/25 (1925))

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Bibliographic data

fullscreen: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1924/25 (1. April 1924 bis 31. März 1925) (1924/25 (1925))

Multivolume work

Persistent identifier:
03027477
Title:
Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg
Document type:
Multivolume work
Collection:
Norica
Copyright:
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
Language:
German
Anmerkung:
In Fraktur

Volume

Persistent identifier:
06254528
URN:
urn:nbn:de:bvb:75-20230420061914
Title:
Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1924/25 (1. April 1924 bis 31. März 1925)
Shelfmark:
Amb. 4. 637(1924/25)
Volume count:
1924/25 (1925)
Document type:
Volume
Collection:
Norica
Publication year:
1925
Scope:
242 S.
Copyright:
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
Language:
German
Anmerkung:
In Fraktur

Chapter

Title:
VIII. Besondere Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Collection:
Norica

Chapter

Title:
1. Städtisches Wohlfahrtsamt.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Collection:
Norica

Chapter

Title:
a) Gesamtverwaltung des Wohlfahrtsamts im allgemeinen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Collection:
Norica

Contents

Table of contents

  • Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg
  • Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1924/25 (1. April 1924 bis 31. März 1925) (1924/25 (1925))
  • Front cover
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  • Schmutztitel
  • Title page
  • Vorwort.
  • Ehrenbürger der Stadt Nürnberg.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Denkwürdige Vorfälle.
  • II. Stadtgebiet und Bevölkerung.
  • III. Gemeindevertretung und -Verwaltung.
  • IV. Polizeiwesen.
  • Figure: Ludwigstorbastei während der Instandsetzung.
  • V. Bau- und Grundstückswesen.
  • VI. Städtische Betriebe.
  • VII. Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge.
  • VIII. Besondere Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
  • IX. Gesundheitswesen.
  • 1. Städtisches Gesundheitsamt.
  • 2. Städtisches Veterinärsamt.
  • 3. Städtischer Schlacht- und Viehhof.
  • 4. Städtische Untersuchungsanstalt für Nahrungs- und Genußmittel.
  • 5. Stadtamt für Leibesübungen.
  • 6. Städtisches Badeamt.
  • 7. Städtische Desinfektionsanstalt.
  • 8. Städtische Grubenentleerung.
  • 9. Straßenreinigung und Kehrichtabfuhr.
  • 10. Heilstätte Engelthal.
  • 11. Städtisches Krankenhaus.
  • 12. Bestattungswesen.
  • X. Schulwesen, Kunst und Wissenschaft.
  • XI. Finanzwesen.
  • Schlagwortverzeichnis.
  • Paste down
  • Back cover
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Full text

Besondere Fürsorge und Wohlfahrtsvpflege. 
84. 
Zur Durchführung der Einzelfürsorge werden 27 Wohlfahrtsbezirke gebildet. 
Die Verwaltung jedes Wohlfahrtsbezirkes führt ein Bezirksausschuß. Dieser setzt sich zusammen aus 
1) einem vom Stadtrat zu wählenden Bezirksvorsteher als Vorsitzenden, 
b) dem Leiter des zuständigen Kreisamtes des Wohlfahrtsamtes, 
e) der zuständigen Begirksfürsorgerin, 
4d) je 1 von dem zuständigen Pfarramt zu bestimmenden evangelischen und katholischen Spren— 
gelgeistlichen, 
1 Arzt nach Vorschlag des Aerztlichen Bezirksvereins, soweit nicht städtische Aerzte zur Ver— 
fügung stehen, 
f) einer Anzahl ehrenamtlicher Wohlfahrtspfleger und Wohlfahrtspflegerinnen, unter denen sich 
auch Angehörige der Organisationen der Hilfsbedürftigen befinden sollen. J 
Die Bestimmung der unter e) und s) genannten Mitglieder der Begzirksausschüsse obliegt dem 
Wohlfahrtshauptausschuß. Die Mitglieder des Bezirksausschusses wählen aus ihrer Mitte einen Stell— 
ertreter des Bezirksvorstehers. 
/ 
8 5. 
Die Wohlfahrtsbezirke 14 mit 3, 4 mit 9 und 26, 10 mit 14, 15 mit 18 und 27, 19 mit 22, 23 mit 25 
werden zu je 1 Mittélbezirk zusammengefaßt. 
Die Verwaltung jeden Mittelbezirkes führt ein Kreisausschuß. Dieser setzt sich zusammen aus 
a) 141. dem Wohlfahrtshauptausschusse angehörenden Mitglied des Stadtrats als Vorsitzenden, 
b) dem Leiter des zuständigen Kreisamtes des Wohlfahrtsamtes, 
e) den im Mittelbezirk tätigen Bezirksvorstehern. 
86. 
Dder Spruchausschuß besteht aus 
a) dem Vorsitzenden, 
b) s Beisitzern. 
87. 
Die Bildung von Fachausschüssen und ihre Zusammensetzung bleibt dem Wohlfahrtshaupt⸗ 
ausschuß überlassen. 74 
* 
Der Wohlfahrtshauptausschuß hat neben den in Art. 12 der Verordnung des Gesamt— 
ministeriums vom 12. Januar 1925 bestimmten Befugnissen insbesondere folgende Aufgaben zu er— 
üllen: 
a) er hat die allgemeinen Richtlinien für die Durchführung der wirtschastlichen Fürsorge auf den 
in 8 1 dieser Satzung bezeichneten Gebieten aufzustellen und über alle Angelegenheiten von 
grundsätzlicher Bedeutung Beschluß zu fassen; 
er hat, soweit nicht diese Satzung schon Bestimmungen enthält, die Zuständigkeit der übrigen 
Organe des Bezsirksfürsorgeverbandes im einzelnen zu regeln. 
N 
89. 
Die Bezirkswohlfahrtsausschüfse sind beschließende Ausschüsse für die Durchführung 
der Einzelfürsorge, soweit nicht der Wohlfahrtshauptausschuß sich selbst oder einem seiner Fachaus— 
schüsse die Beschlußfassung vorbehalten hat. 
10. 
Die Kreisausschüsse sind Beschwerde- und Ueberwachungsorgane in Angelegenheiten der 
Einzelfürsorge. Sie sind insbesondere berechtigt, Beschlüsse der Bezirksausschüsse ihres Bereiches einst— 
weilen außer Kraft zu setzen und die Angelegenheit entweder an den Bezirksausschuß zur nochmaligen 
Beschlußfassung zurückzuverweisen oder sie dem Wohlfahrtshauptausschuß bezw. einem Fachausschuß 
vorzulegen oder selbst zu entscheiden. Im letzteren Falle hat der Bezirksausschuß das Recht der Be— 
schwerde zum Spruchausschuß. 
811. 
Der Vorsitzende des Wohlfahrtshauptausschusses und sein. Stellvertreter sind berechtigt, Be— 
schlüsse der Bezirksausschüsse, Kreisausschüsse und Fachausschüsse einstweilen außer Kraft zu setzen und 
eine vorläufige andere Anordnung zu treffen. Sie sind jedoch in jedem Fall verpflichtet, in der 
nächsten Sitzung eine Entscheidung des Wohlfahrtshauptausfchusses bezw. Spruchausschusses herbei— 
zuführen.
	        

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