Direktorium B. 2. Bürgermeister Dr. Eickemeyer,. Hilfsreferent: z.Zt.unbesetzt. Stellvertreter des 1.Bürgermeisters im Falle dessen Verhinderung. Als Leiter des Finanzwesens der Stadtgemeinde Nürnberg und der unter der Ver- waltung des Stadtrats Nürnberg stehenden Stiftungen: ı. Überwachung und Einhaltung " a) der zum Haushaltsplane der Gemeinde und der Stiftungen gefaßten Beschlüsse, b) der kreditrechtlichen Anordnungen in formeller und materieller Beziehung, c) der über die Verwendung und über die Tilgung der städtischen Anlehen oder Darlehen gefaßten Beschlüsse. 2, Aufsicht über das gesamte Kassen-, Hinterlegungs-, Rechnungs- und Schulden- wesen der Stadtgemeinde Nürnberg und der vom Stadtrat verwalteten Stiftungen. 3. Vornahme oder AÄnoränung von Untersuchungen der Kassen und Anstalten. Referent für das gesamte Finanzwesen der Stadt, das Buchführungs- und Kassenwesen, die Rechnungsstellung, das Hinterlegungswe- sen, das Schuldenwesen, das Steuer-, Umlagen- und Gebührenwesen, las Rückstands- und Vollstreckungswesen, den Haushaltsplan der Stadtgemeinde und der vom Stadtrat verwalteten Stiftungen, die Übertragung von Krediten auf das folgende Rechnungs jahr, die rechtzeitige Beschaffung und Bereitstellung der für den Stadthaushalt (einschl. der Stiftungen) erforderlichen Geldmittel, die städtischen Anlehens-Angelegenheiten, die Verwaltung des Vermögens der Gemeinde und der unter der Verwaltung des Stadtrats stehenden Stiftungen -im besonderen Ausleihung gegen Hypothekbe- stellung, Ankauf von Wertpapieren, Hinterlegung bei Banken gegen Kontokor- rent usw. - (wegen der Verwaltung des städtischen und stiftischen Grundbe- 3itzes und des Rathauskellers siehe das Grundstücksreferat); die Errich — tung neuer Stiftungen und Tonds auf Grund letztwilliger Verfügungen und die Jbernahme bestehender Stiftungen in die städtische Verwaltung, den Ersatz von Kassenfehlbeträgen, die Bewilligung von Kassenausfallgeldern etc., den Immobiliarkredit einschl. der Darlehen für Kleinwohnungsbauten aus städti- Schen oder stiftischen Mitteln oder mit städtischer Gewährschaftsleistung, die Gewährung, von Darlehen an Hausbesitzer zur Ausführung von Bauvornahmen, das Rechnungsanmt, äas Steueramt, die Sparkasse, üas Rechnungsrevisionsanmt, soweit die Sachbearbeitung in Frage kommt, die Hochschule für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Handelshochschule).