—16 dische Kleie es ist, die zu den vielfachen Klagen der Landwirte Veran— lassung gibt. Die beobachteten Tatsachen haben unsern Vorstand veranlaßt, in Be— strebungen auf Erlaß eines Futtermittelgesetzes einzutreten, worüber heute noch bei andrer Gelegenheit zu sprechen sein wird. Ein eigenartiger Fall auf diesem Gebiete ist das Mehlbleichverfahren. Allein nach'dem Namen urteilend, müßte man zugeben, daß jenes Ver— fahren unbedenklich sei, weil in gewissen Fällen allerdings Mehl gebleicht Herden kaun. Beträchtet man aber die Sache vom technischen und wirt— schaftlichen Standpunkt aus, so muß man doch feststellen, daß jenes Ver— fahren keinen Fortschritt bedeutet, sondern unter Umständen sogar geeignet ist das kaufende Publikum und die kontrollierenden Behörden zu täuschen. Diese Tatsachen sind unanfechtbar festgestellt und in unserm Verbands— organ so eingehend behandelt, daß ich heute auf Einzelheiten verzichten kann. In neuerer Zeit spielt die zollfreie Einfuhr von angeblichen Mais— abfällen eine große Rolle. Unser Verband und unsere Versuchsanstalt demühen sich schon seit längerer Zeit, die zollfreie Einfuhr angeblicher Maisabfälle (Homco usw.) zu beseitigen. Daß einzelne Händler in der gleichen Richtung zu wirken versuchen, ist richtig; es gibt aber auch Händler, die jeñne zollfreie Einfuhr erhalten wissen wollen und unsern Verband dieser Bestrebungen wegen beim preußischen Landwirtschafts— ministerium denunziert haben, weil die zollfreie Einfuhr jener angeblichen Asane der Landwirtschaft ein besonders qutes und billiges Futtermittel derschaffe. Unsre Versuchsanstalt hat ein endgültiges Gutachten in dieser Sache noch nicht abgegeben, weil im Reichsschatzamte sowohl als auch im —KVV Landwirtschafts— Ministerium umfangreiche Verhandlungen in dieser Angelegenheit schweben. Die Angelegeuͤheit ist praktisch dadurch verfahren worden, daß in einzelnen Fällen die Provinzial-Steuerdirektionen widersprechende Tarif— auskünfte erteilt haben, einmal im Sinne der Zollfreiheit jener Abfälle, das andre Mal in entgegengesetztem Sinne. — Diese Auskünfte aber bleiben auch vom Tage des Widerrufs an, drei Monate in Kraft, und man versteht wohl, daß das Reichsschatzamt und die preußische Finanz— berwaltung in dieser Sache erhebliche Bedenken haben, weil sie, wie nun auch endlich entschieden wird, immer einen Teil der erteilten Auskünfte umstoßen müssen. Wir haben dem preußischen Finanzministerium sowohl als auch der landwirtschaftlichen Verwaltung Brote vorgelegt, die seitens der Firma T. Bienert-Dresden-Plauen mit 10 und 20 Zusatz jener Maisabfälle gebacken sind, und damit bewiesen, daß die zollfreie Einfuhr jener Stoffe unzulässig ist, weil sie nicht ausschließlich als Viehfutter verwendbar sind, udern noch zu anderen technisch-wirtschaftlichen Zwecken gebraucht werden önnen. Wir haben auf Grund dieser allerdings zunächst nur privaten und in geringem Umfange stattgehabten Backversuche die mehrerwähnten Zentral— stellen angeregt, solche Backversuche unter behördlicher Beaufsichtigung und in dem wünschenswert großen Umfange stattfinden zu lassen.