8 2 Hotte Fünfter Abschnitt. Dienst-Controle, Diensthücher und Mann- schaftslisten. del * 8. 72. Vereidigung. Jeder neu aufgenommene Polizeisoldat wird durch den Vorstand des Polizeisenates eidlich ver— pflichtet. 8. 73. Dienst-Instruction, Polizeistrafgesetzbuch, ortspoli⸗ zeiliche Vorschriften für die Stadt Nürnberg, Diensthuch. Dem Polizeisoldaten wird nach seiner Ver— pflichtung ein Exemplar der Dienst-Instruction, des Polizeistrafgesetzbuches, der ortspolizeilichen Vorschriften für die Stadt Nürnberg, und des Dienstbuches zugestellt, in welch' letzteres er alle seine Anzeigen kurz einzutragen hat. doun Idate ztand chaft ritige: borto 8. 74. Mannschafts-Bücher. Der Inhalt der Dienstbücher wird ihrem In— halte nach von jedem Rottmeister bezüglich seiner wot· Ny tege 4 7