Dritter Theil. Oekonomische Verhültnisse. Erster Abschnitt. 980ld. 8. 62. Gräöße. Der jährliche Sold beträgt: a) des Oberrottmeisters 700 fl.; b) der 6 Rottmeister je 500 fl.; c) der Polizeisoldaten nach ihrem Dienstesalter 325 fl. bis 400 fl. 8. 63. Zeit der Erhebung. Der Sold wird in der Regel am letzten Tage eines jeden Monats erhoben. 8. 64. Sold-Anweisungen sind nach der Allerhöchsten Verordnung vom 18. Sep— tember 1813 — die Abzüge von dem Solde der