Auf R&3 8° Hans Sachs-Forschungen. Von A. L. Stiefel. Bekanntlich ist zum Hans Sachs-Jubiläum im November 1894 eine Festschrift, betitelt Hans Sachs-Forschungen, er- schienen, in der die Verehrung der gelehrten Kreise für den alten Volksdichter in einer Reihe von gröfseren oder kleineren wissenschaftlichen Abhandlungen über sein Wirken nach ver- schiedenen Seiten hin zum Ausdruck kam. Über den Wert dieser Beiträge haben sich einzelne Fachzeitschriften bereits aus- yesprochen, von anderen steht es noch zu erwarten. Die Beur- zeilung ist bisher für den gröfsten Teil der Beiträge eine sehr zünstige gewesen. Kürzlich ist aber in der Beilage zur All- gemeinen Zeitung (13./12. 95) eine Besprechung ans Licht yekommen, die, für weitere Kreise berechnet, mir in Form und Inhalt und namentlich in ihrer Absicht sehr bedenklich erscheint und die mich als Herausgeber und Mitarbeiter zwingt, in der Sache die Feder zu ergreifen. Der ‚Verfasser des Artikels, Erich Petzet, hat in sonderbarer Weise Licht und Schatten verteilt: Auf der einen Seite nur Lob- preisungen selbst der minderwertigen Arbeiten, die bei einer geradezu bis zur mafslosen Überschätzung gehen, auf der anderen Seite schonungsloses Herumreiten auf einer Abhandlung in der Gestalt von unbelegten und unbegründeten Vorwürfen. Der Jmstand, dals es sich hiebei um meinen Beitrag handelt, würde mich noch nicht veranlassen, hervorzutreten, denn ich kann meine Rechtfertigung ruhig dem Urteile der Sachverständigen überlassen; allein es handelt sich um prinzipielle Fragen sowohl in allgemeiner Hinsicht, als in Bezug auf den Betrieb der Hans Sachsstudien, und ich möchte nicht, dafs weitere Kreise zu irrigen und verkehrten Anschauungen gelangten. Erich Petzet erscheint zum ersten Male auf der Bildfläche der Hans Sachs-Forschung. Es ist also wohl die Frage am Platze, ob er denn berufen war, über die Leistungen von Spezialforschern zu Gerichte zu sitzen. Die Beantwortung dieser Frage kann sich natürlich nur durch eine genaue Prüfung der Besprechung selber ergeben. Ich habe diese vorgenommen ınd mufs Petzet die Berechtigung zum Kritiker von Hans Sachs- schriften entschieden absprechen. Von einem Kritiker verlange ich gründliche Sachkenntnis, kritischen Blick und strengen Gerechtig- keitssinn. Alle diese Eigenschaften gehen, wie ich sogleich zeigen werde, Petzet ab. Er hat sich wohl jene Kenntnis von Hans Sachsdingen angeeignet, die gelegentlich des Jubiläums jeder Ge- oildete aus Tagesblättern, Zeitschriften oder populären Darstellungen schöpfen konnte, er hat ohne Zweifel auch einen Teil der Fest- schrift gelesen, ich finde aber nicht, dafs er seine Lektüre ver-