198 0 vV. Schubert, Der Streit über die Nürnberger” Ceremonien, Riederer, Strobel, Will, Siebenkees u. a.) hat ihren erheblichen Anteil an dem Prozeß. In der ersten Hälfte des 18. Jahrh. begann die Spannung zwischen der Auffassung der Gegenwart und der traditionellen Form des evangelischen Gottesdienstes in Nürnberg; „Auswärtige und gelehrte wie ungelehrte Bürger“ Nürnbergs er- hoben den Vorwurf des Papismus. Alle die Gottesdienste und Kirchengebräuche hätten ihren Ursprung einfach imInterim, jener kaiserlichen „Zwischenreligion“ von 1548, die anderwärts zwar rasch wieder durch gut lutherisches und protestantisches Wesen verdrängt sei, aber in Nürnberg sich behauptet habe. Die Nürnberger seien laxiores, schalten die Rigidisten, oder sie seien Heuchler, die „aus Interesse mit den Papisten mitmachten.“ Andere — und zwar wußten das gerade einige Nürn- berger ganz genau — meinten, alle die alten Ceremonien und Gottesdienste, Frühmesse, Chöre, Vesper, der latein. Gottes- dienst, seien „eine Quelle stattlicher Einkünfte“, und die Obrig- keit bereichere sich in der Stille damit. Diesen „unrichtigen und teils abgeschmackten Urteilen“ den Boden zu entziehen, schrieb der um die Geschichte des nürnbergischen Kirchen- und Schulwesens überhaupt sehr verdiente Carl Christian Hirsch, seit 1740 Diakonus an St. Lorenz *), seine „Geschichte des Interim zu Nürnberg“, 1750 (Leipzig bei Langenheim), die er durch Anmerkungen, Urkunden und Beilagen zu einer recht wertvollen Arbeit gestaltete. Zum Gedächtnis des 200 Jahre zuvor (1545) von Veit Dietrich am vollständigsten heraus- gegebenen nürnbergischen Agendenbüchleins hatte er schon 1745/46 in der großen Weimarer Sammlung der Acta historico- ecclesiastica (IX. Bad., 53. Teil, S. 714—34; X. Bd.;, 56. Teil, S. 227--52) den „Versuch einer Historie der Nürnbergischen Agenden“ veröffentlicht, dem er 1747 am selben Ort (im XI. Bd., 63. Teil, S. 408 451) den „Versuch einer Historie derer nürn- bergischen Librorum Normalium“ folgen ließ. Nun gab ihm die 200 jährige Wiederkehr des Jahres, da das berüchtigte Interim eingeführt war, Veranlassung zu einem genauen historischen 1) Siehe über sein Leben und seine vielen Schriften, nam. Wi1lls Nürnb. Gelehrten-Lex. I, 132 ff. 1755, dazu in d. Fortsetzung von Nopitsch VI, 94 f. 1805,