V1 mr—— Ausstellungs-Bedingungen. Annan ge EEE ACER & 1. Für die Ausstellung sind die Normativ-Bestimmungen der Delegirten-Commission massgebend. 8 2. Jeder Hund, welcher zur Ausstellung: angemeldet werden soll, muss zuvor in das Hunde-Namenregister eingetragen sein, (Auf Hunde, deren Besitzer nicht in Deutschland leben, findet diese Bestimmung keine Anwendung.) Belehrung über die Registrirung wird vom I, Vorstand Herrn Gg. Barthell, Nürnberg, Heugasse 12 yern ertheilt. Gegen Einsendung von 70 & für jeden Hund wird die Registrirung besorgt. Anmelde-Formulare hierfür sind von der Geschäftsstelle Heugasse 12 kostenlos zu beziehen. & 3. Anmeldung. Wer Hunde auszustellen wünscht, hat rechtzeitig die vorschriftsmässigen Anmeldescheine und zwar für Hund und Klasse je einen von der Geschäftsstelle zu beziehen. Die- selben sind nach gewissenhafter Ausfüllung aller Rubriken unter Beifügung des Standgeldes an Herrn Gg. Barthell zurückzusenden. Jeder auszustellende Hund muss Eigenthum des Ausstellers und auf dem Anmeldeformular deutlich beschrieben sein, durch Angabe des Namens, des Datum der Geburt, der Namen des Vaters, der Mutter und des Züchters etc. sofern diese Punkte bekannt sind, ganz ebenso, wie dies auf den Formularen für die Namens- registrirung verlangt wird. Der Betrag des Standgeldes wird bei den betreffenden Klassen nachstehend mitgetheilt. Der letzte Anmeldetermin ist unwiderruflich der 10. Juni 1896, doch werden die Aussteller im eigenen Interesse ersucht, die Anmeldungen möglichst früher zu bewirken, das Aus- stellungs-Comite behält sich das Recht vor, die Anmeldungen früher zu schliessen, auch Anmeldungen von solchen Personen, welche ihm als Aussteller nicht genehm sind, ohne Angabe von Gründen zurück- zuweisen. Die Rücknahme von Anmeldungen seitens der Aussteller ist unzulässig. Nachdem das Anmeldeformular mit dem Betrag des Stand- geldes und event. 70 4 Registrirungsgebühr für jeden Hund ein- gegangen, wird dem Aussteller durch Postkarte die Annahme bestätigt. Nach Zusammenstellung des Katalogs wird ihm ein Annahmeschein und die Ausstellungsnummer in der Form einer Marke. welche bei Einlieferung des Hundes am Halsbande mit