24 im neuen ren Post- en,. wenn f(Bahn- ad Nacht⸗- tzeit. je— bahnhof und verkehr: schaffen- Erlangen, chts, Hof, Lands- Pasing, chw ahach, urg. nmitschau, Ludwigs- Iffenbach, Werdau. yipergischer inien, jetet ch. EFs zei oben) auch indet. Fiakerwesen. Als Warteplätze der Fiaker sind bestimmt der Platz vor dem Staatsbahnhof, der Weinmarkt, der Theresienplatz, der Plate bei der Lorenzkirche, der Josephsplatz und der Platz am Ludwigsbahnhoft᷑ (Platrer). Auf diesen Stationen haben die Fiaker in den Monaten Novembet bis Februar inkl. von morgens 7 bis abends 6 Uhr, in den Monaten Maãrz, April und Oktober von morgens 7 bis abends 7 Uhr und in den Monaten Mai bis einschliesslich September von morgens 6 bis sabends 8 Uhr zur Fabhrt bereit zu stehen. Spätere Fahrten als bis zur ange— zeigten Zeit kosten, und z2war bis 3 Stunden nach dem jeweiligen Ende der Fiakerzeit, die Hälfte mehr und von da an bis zum Beginn der Fiakerzeit das Doppelte. Der Beginn der PFabhrt ist für die Berech- nung der Gebühr entscheidend. Für jede begonnene Viertelstunde ist die volle Taxe 20 bezablen. Kinder unter 6 Jahren sind frei, für Kinder vom 6. bis zum vollendeten 12. Jahre ist die halbe, für ältere Kinder die ganze Gebühr zu entrichten. In dem Fabhrgeld ist zugleich die Zahlung für den Transport von kleinen Gepäcksstücken bis zum Gewichte von 20 Kilo einschliesslich enthalten. Für jedes Gepäck- stück über 20 Kilo sind je 20 Pfg. zu zahlen. Die Bezahlung geschieht, wenn nicht bei Beginn der PFabhrt ein Ubereinkommen über den Preis derselben stattgefunden hat, nach dem folgenden vom Magistrat festgesetzten Zeittarif. Danach beträgt die Zeitgebühr bei einem Einspänner für eine oder zwei Personen für eine Viertel- stunde 50 Pfg., für jede weitere angefangene Viertelstunde 40 Ptfg. mehr, für drei Personen (mehr darf ein Einspänner nicht aufnehmen) 60 Pfg., für jede weitere angefangene Viertelsstunde 50 Pfg. mehr, bei einem Zweispänner für eine oder zwei Personen für eine Viertel- stunde 60 Pfg., für jede weitere angefangene Viertelstunde 50 Pfg. mehr, für drei oder vier Personen t Mk. für jede weitere angefangene Viertelsstunde 60 Pfg. mehr. Dieser Zeittarif gilt für Fahrten innerhalb der Stadt und des Burgfriedens, für die in der Nähe der Stadt gelegenen Ortlichkeiten gilt ein besonderer Ortstarif, von dessen Mitteilung wir hier ab- sehen können. Fremdenführer sind in den grösseren Gasthöfen immer anzutreffen und meist fremder Sprachen mächtig; dieselben erhalten gewöhnlich pro Tag Mk. 4. 50, l/ Tag Mk. 2.25, 1 Stunde Mk. 1.25. Eine amtliche Gebühren-Ord- nung für sie besteht nicht. Dienstmànner und Packtrâger. Jeder Dienstmann (Packträger) hat zu beanspruchen: a) für leichte Dienstleitftungen, wie einfache Gänge, Ausführen von Bestellungen, Austeilen bezw. Austragen von Zetteln und