»derhaus q laliheͤhause eetgroßer Und Vau— nis 167, swand zu Kau von talstudien— d dem 613 Bruderhaus selbst für die Unterbringung des königlichen Realgymnasiums in Aussicht ge— nommen hatte, welches bis dahin in einem wenig geeigneten städtischen Gebäude im Peunt⸗ hofe untergebracht war. Trotzdem man inzwischen für die Unterbringung der Leihanstalt vom Landauer Kloster wieder abgesehen und hiezu andere Räume bestimmt hatte, hätte die Stadt— gemeinde doch gerne die Erwerbung des ersteren für andere Zwecke vorgenommen. Bei den Ab— sichten der Staatsregierung war dies aber nicht möglich, und so mußte man sich damit be— gnügen, darnach zu streben, daß wenigstens gelegentlich der durch den Staat vorzunehmenden Erwerbung des Landauer Klosters aus dem Erlöse der Anspruch der Stadtgemeinde für die früheren Bauaufwendungen zu 111354,76 Mark ohne Weiterungen gedeckt werde. Die Verhandlungen hierüber kamen im Berichtsjahre nicht mehr zum Abschluß; der nächste Bericht wird Weiteres hierüber enthalten. ciJolgte. tartellen RE teht. diesem Zweiter Abschnitt. Wohlthätigkeitsstiftungen. losung oweit instalt gnbderf Meher angen von ihr ucht je⸗ idtuchen sie bei 4 J aule der Zurück— en Be— men des » waren. en und er. 35. in das n Klara⸗ est, das stellten kreis⸗ at das J. Neue Stiftungen und Zuflüsse zu bestehenden. Einleitend wird bemerkt, daß sowohl die neuangefallenen als auch die Zuflüsse zu be— reits bestehenden Stiftungen durchweg örtlich sind, das heißt ausschließlich der Stadt Nürnberg beziehungsweise Angehörigen derselben zu Gute kommen. Die Bezugsberechtigung bei den— selben ist mt Ausnahme der im Folgenden unter A. 4 sowie B. 1 und 4 aufgeführten neuen Stiftungen beziehungsweise Stiftungszuflüsse zu älteren Stiftungen nirgends von der Zu⸗ gehörigkeit zu einem bestimmten Religionsbekenntnis abhängig. 4. en errichtete Ftiftungen. 1) Heinrich und Getta Hellmuth'sche Stiftung. Die Privatierseheleute Heinrich und Getta Hellmuth dahier haben diese Stiftung mit einem Kapital von 2000.— Mark er— richtet, und deren Erben erhöhten zum Zweck der Ehrung ihrer verstorbenen Eltern das Kapital um weitere 2000.— Mark. Die Zinsen hieraus, nach Abzug von 4 Prozent für Verwaltungskosten, sollen alljährlich am Todestage des Heinrich Hellmuth — 28. März — an hiesige nicht eingeschriebene, also sogenannte verschämte Arme ohne Unterschied des Glaubeusbekenntnisses verteilt werden. Die Stiftung hat laut Ministerialentschließung vom 25. Mai 1897 die Allerhöchste Bestätigung erhalten. 2) Heinrich und Getta Hellmuth'sche Wohlthätigkeitsstiftung für bedürftige Kaufleute. Diese Stiftung wurde von dem Kaufmann Sigmund Hellmuth dahier zur dauernden Ehrung seiner verstorbenen Eltern auf deren Namen mit einem Kapital von 5000.— Mark errichtet. Nach Abzug von 4 Prozent für Verwaltungskosten sollen aus den Zinsen des Stiftungskapitals alljährlich am Todestage des Heinrich Hellmuth — 28. März — an hiesige, in ihren Vermögensverhältnissen zurückgekommene und bedürftige Kaufleute ohne Unterschied des Glaubens Unterstützungen verteilt werden. Diese Kaufleute müssen da— hier ihre Geschäft betrieben haben oder noch betreiben, dahier heimatberechtigt sein, eines guten Leumundes und Rufes sich erfreuen und dürfen eine Armenunterstützung noch nicht be⸗