Finanzwesen. pflasterzoll. Das Erträgnis des Pflasterzolls belief sich im Berichtsjahre auf 181291 ERAM. Der Zoll für die mit der Bahn ankommenden Güter wurde mit Wirkung vom 1J. Juli 1924 an aufgehoben. Gebühren aus der Amtsführung. Als wirklicher Anfall an Gebühren und Strafen ergaben sich folgende Beträge: Bescheiogebühren 67 407 R.M, Strafen 1842 RM, Vorlade-⸗-, Mahn⸗ und Zustellgebühren 114904 RAM. Außerdem wurden an Einhebegebühren aus den Staatsstempelabgaben usw. 2321 R.AM vereinnahmt. NAachtrag zu Abschnitt V „Vau- und Grundstückswesen“. Bauberatung. Die Hochbauabteilung Jdes Städtischen Hochbauamtes ist beauftragt, die Begutachtung der Baugesuche, soweit sie nicht dem Baukunstausschuß zusteht oder das Referat sie sich vorbehält, nach architektonischen und ästhetischen Gesichtspunkten durch— zuprüfen und mit etwaigen Verbesserungsvorschlägen zu beraten. Für die Ausübung der Bauberatung in der Altstadt liegen für Nürnberg besondere Verhältnisse vor. Diese Spezial⸗ aufgabe, welche in diesem Ausmaß kaum eine Parallele in Deutschland hat, muß in sehr eingehender Form durchgeführt werden und hat sich in vielen Fällen bis zur Begutachtung oon Details zu erstrecken. Jede einzelne Baufrage muß auch in ihrer städtebaulichen Bedeutung erfaßt und gelöst werden do. h. sie darf nicht als eine Aufgabe an sich, sondern sie muß betrachtet werden als eine Aufgabe, die nur im Zusammenhang mit der Umgebung gelöst wiro. Was die Bauberatung in den Außengebieten betrifft, so sind die Grundsätze für die Begutachtung von Baugesuchen dort ganz andere. Hier handelt es sich vielfach um die Platzierung von großen Monumental⸗Bauten wie Kirchen usw., welche für den Bebauungs⸗ rhythmus eines ganzen Neubaugebietes bestimmend sind und demselben den Charakter geben. Die Begutachtung von Fassaden und von Details in diesen Außengebieten ist wesentlich der städtebaulichen Aufgabe untergeoronet, in der der Schwerpunkt des formalen Problems liegt. Die Begutachtung der einzelnen Bauobjekte muß hier im wesentlichen nach ihrer Bedeutung als städtebauliches Massenelement in Beziehung auf den Gesamtbebauungsplan, in Beziehung auf einen Platz- oder Straßenraum erfolgen. Wenn eine Beeinflussung der einzelnen Bau—⸗ gesuche in diesem Sinne gesichert ist, so kann sich die Begutachtung von Fassaden und Details meist auf die Ausschaltung ganz ungenügender oder verunstaltender Vorschläge beschränken. Im übrigen kann der Individualität der einzelnen Architekten in der Ausgestaltung der einzelnen Objekte in dem oben angegebenen Rahmen Bewegungssfreiheit gelassen werden. Neben den 8387 in dieser Hinsicht behandelten Baugesuchen ist in der Durchführung der obenan⸗ gegebenen Gesichtspunkte im vergangenen Jahr auf eine Reihe bedeutsamer Bauprojekte Einfluß genommen worden. Hierbei ist insbesondere zu nennen die Bebauung in Gibitzenhof zwischen dem Herschelschulhaus und Gibitzenhofer Schlößchen. Auch die Baugruppengestaltung der neuen Wohnungsbauten in Johannis an der Kirschgarten- und Weichselstraße und die Bebauung des Hasenbucks wurde beeinflußt. Diese Fragen mußten, da ihr Schwerpunkt auf städtebau— lichem Gebiete liegt, in engstem Einvernehmen mit dem Stadterweiterungsamt behandelt werden. Weiterhin kam eine Reihe von Kirchen und sonstigen Monumental⸗Gebäuden zur Begutachtung.