9 des echten ereits Not. nahe Nund n bei ragen T 923, eitung wende 1 im und benso Eine esfrist erfolgt msatz⸗ m die gelten ie hei he⸗ die ddes hrem der gehen Pro⸗ pon zende wan, des R Ul mit amt⸗ Finanzwesen. Rechnungsjahres war jedoch schon bei der Verabschiedung durch die Geldentwertung überholt; es mußten daher bereits bei der Genehmigung am 3. Oktober alle Kredite im 10fachen Betrage zur Verfügung gestellt werden. Mit Beschluß vom 31. Oktober wurden die Kredite auf das 500fache, mit Beschluß vom 14. Novembes auf das 10 000fache und mit Verfügung vom 17. November auf das 50 OOofache erhöht. Die gesamte Wirtschaft war inzwischen mehr und mehr zur Goldmarkrechnung über— gegangen. Die städtische Finanzverwaltung konnte an dieser Entwicklung nicht achtlos vorübergehen, wenn nicht schwere finanzielle Schädigungen eintreten sollten. Deshalb war für die inneramtliche Finanzkontrolle gleichzeitig mit dem Nachtragsetat ein Festmark— etat in der Weise erstellt worden, daß die im Nachtragsetat festgestellten Papiermarkbeträge nach dem am Stichtag gültigen Großhandelsinderx in Festmark umgerechnet wurden. Diese Festmarkrechnung wurde aber durch die außerordentliche, alles bisher Erlebte hinter sich lassende Geldentwertung der Monate Oktober und November derart beeinträchtigt, daß der beabsichtigte Erfolg einer besseren Uebersicht über Einnahmen und Ausgaben nicht erzielt werden konnte. 225 Nachdem in der Folge mit Einführung der Rentenmark im gesamten Geldwesen wieder festere Verhältnisse sich herausgebildet hatten und insbesondere der Postscheck und großenteils auch der Banken- und Sparkassenverkehr auf Rentenmark umgestellt worden war, erschien der Zeitpunkt gekommen, auch in der städtischen Wirtschaft die Papiermarkrechnung auf— zugeben. Demgemäß wurde auf Grund Stadtratsbeschlusses vom 14. November 1928 ange⸗ ordnet, die Papiermarkrechnung im gesamten städtischen Betrieb mit dem 31. Dezember 1923 abzuschließen und vom 1. Januar 1924 an das gesamte Kassen- und Rechnungswesen in Rentenmark zu führen. Weiter war nunmehr veranlaßt, für das letzte Vierte ljahr des Berichtsjahres einen vollständig neuen Haushaltsplan in Renten— mark zu erstellen. Da es sich um eine Zwischenregelung handelte, mußte das Hauptgewicht auf die alsbaldige Verabschiedung gelegt und deshalb auf eingehende Nachprüfung der Einzelansätze und Drucklegung des gesamten Haushaltsplanes verzichtet werden. Seine Genehmigung erfolgte mit Gesamtbeschluß vom 7. Januar 1924; gleichzeitig wurde der bisherige Haushaltsplan für die Zeit vom J. Januar 1924 an außer Wirksamkeit gesetzt. Der Haushaltsplan für das letzte Vierteljahr schloß in Einnahmen und Ausgaben mit 13 252 904,66 RoA ab, war also ebenfalls abgeglichen. Die Aufstellung bot nicht unerhebliche Schwierigkeiten, da es an zuverlässigen Vergleichsmöglichkeiten für die Einzelansätze fehlte. Ein Zurückgreifen auf die letzten Friedensjahre war schon deshalb nicht durchweg möglich, weil im Verlauf der letzten zehn Jahre mancherlei grundsätzliche Aenderungen in der städtischen Verwaltung durchgeführt worden waren. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Ansätze in Einnahmen und Ausgaben konnte auch deshalb noch nicht übernommen werden, weil vielfach die Ausgaben und zum überwiegenden Teile die Einnahmen von der allgemeinen Wirtschafts lage des folgenden Vierteljahres abhängig erschienen, die sich bei der Unübersichtlichkeit der innen- und außenpolitischen Verhältnisse des Reiches zu diesem deitpunkte mit einiger Sicher⸗ heit nicht vorausbestimmen ließ. Die Abgleichung in Einnahmen und Ausgaben ist dadurch ermöglicht worden, daß an Besoldungszuschüssen des Reichs noch der Betrag von 72 147,14 RA eingestellt werden konnte, der sich nach den anerkannten Grundlagen für die Besoldungszuschüsse unter Berücksichtigung der vom J1. Januar an eintretenden Minderung errechnete. Der Abschluß der Papiermarkrechnung für die Zeit vom 1. April bis 31. Dezember 19283 ergab in Einnahmen und Ausgaben 6594 462 719 818 149 394,91 A, ist also abgeglichen; ein Einnahmeüberschuß von rund 732 498 600 000 000 000 M (— 732 498,60 ReM) wurde des