Wohlfahrtspflege 117 mmer drückender wurden, beschloß der Stadtrat am 11. Februar 1920 auf Antrag der Haupt— stelle, die gesamte Jugendfürsorge mit Alliven und Pasipen zuf die Star a brne, d. Jugendgerichtshilfe. triegs Eresehnng. 9* Kriminalität der Jugend ist wãhrend des Krieges und in der Nach— kriegszeit ganz erschreckend gestiegen. Die bisherigen Einrichtungen auf dem Gebiete der Jugend- fürsorge mußten deshalb vermehrt und ausgebaut werden. In den größeren Städten mußte insbesondere der Jugendgerichtshilfe immer mehr Augenmerk geschenkt werden. Bisher war in Nürnberg die gesamte Jugendfürsorge in privaten Händen. Die privaten Einrichtungen waren naturgemäß der Fülle der Neuaufgaben und Fälle nicht mehr gewachsen. Die Hauptstelle für Jugendfürsorge konnte auf dem Gebiet der Jugendgerichtshilfe nicht mehr nachkommen, da es ihr nicht mehr möglich war, die Termine am Jugendgericht, an der Straf— kammer und am Volksgericht wahrzunehmen. Die räumlich größere Entfernung des neuen Justizgebäudes im Gegensatz zum alten von dem Büro der Hauptstelle erschwerte das Zusammen⸗ arbeiten von Jugendgericht und Jugendstaatsanwaltschaft einerseits und Jugendfürsorge anderer— seits auch sehr. Deshalb faßte man den Entschluß, eine besondere Abteilung Jugendgerichts— hilfe zu schaffen, welche persönlich und räumlich in enger Fühlung mit Gericht und Staatsanwalt- schaft steht. Ourch das Entgegenkommen der Justizbehörde war es möglich, zwei Räume im neuen Justizgebäude am 10. Februar 1020 zu beziehen. Schon vorher war mit der Arbeit der neuzuschaffenden Abteilung begonnen worden. Es wurde mit allen in Betracht kommenden Persönlichkeiten, welche der Jugendgerichtshilfe nahe stehen, Fühlung genommen. In einer Sitzung vom 19. Januar 1920 wurde ein provi— sorischer Jugendgerichtshilfeausschuß gegründet. Tätigkeit. Die Arbeit der Jugendgerichtshilfe läßt sich wie alle soziale Arbeit zahlen— mäßig nur äußerst mangelhaft darstellen. Doch können für die ersten 3 Monate des Bestehens der Abteilung folgende Zahlen mitgeteilt werden: J. Sitzungen: es wurde teilgenommen an 12 Vorbesprechungen am Jugendgericht, 11 Jugendgerichtssitzungen, 7 Volksgerichtssitzungen; 2. an Einzelfällen wurden bearbeitet: im danuar 17, Februar 85, März 147; Ursache des Eingreifens waren: o) die Wahrnehmung von Gerichtsterminen in 138 Fällen, b) die Ermittlung der persönlichen Verhältnisse auf Ersuchen der Staatsanwalt- schaft in 96, c) die Unterbringung zur Abwendung der UAntersuchungshaft in 2, d) das Ersuchen des Staatsanwalts, außer in den unter b und c genannten Fällen, in 7, e) das Ersuchen des Gerichts, außer in den unter à genannten Fällen, in 2, f) sonstige Ursachen in 4 Fällen. Es wurden dauernd behandelt 22 Fälle, zur Sammlung geschrieben 66, abgegeben an die Hauptstelle für Jugendfürsorge 120, noch nicht erledigt sind 41 Fälle. Aus den Zahlen ist ersichtlich, daß die Arbeit der neuen Abteilung sehr rasch steigt. Staats- anwaltschaft und Gericht zeigen der neuen Einrichtung großes Interesse und fördern sie in jeder Weise. Mit der Übernahme der Hauptstelle für Jugendfürsorge durch die Stadt Nürnberg am 1. April 1920 wurde die Abteilung Jugendgerichtshilfe der Jugendfürsorge im engeren Sinn eingegliedert. 8. Beschäftigung für Erwerbsbeschränkte. Allgemeines. Am 13. Januar 1919 wurde eine Erwerbsbeschränktenfürsorge eingeführt in der Weise, daß in der Beschäftigungsanstalt, Großweidenmühlstraße 358, sowie im landwirtschaftlichen Betrieb der Armenpflege eine Anzahl erwerbsbeschränkter Personen, die bisher Erwerbslosenunterstützung bezogen, beschäftigt wurden. Die Zahl der beschäftigten Personen betrug durchschnittlich 30 in den Werkstätten und 650 in der Landwirtschaft. Die Be— schäftigung, die in landwirtschaftlichen Arbeiten, im Zerlegen von Heeresmaterial, insbesondere