370 Finanzwesen XVI. Finanzwesen. 1. Allgemeines. Der Haushaltplan der Stadtgemeinde Nürnberg für das Berichtsjahr, der in den Sitzungen des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 30./831. März und 3./4. April von beiden städtischen Kollegien gemeinschaftlich eingehend durchberaten wurde, ist mit Magistratsbeschluß vom 14. April aufgestellt und nach Ablauf der gesetzlichen Auflagefrist vom Kollegium der Gemeindebevollmächtigten mit Beschluß vom 16. Mai endgültig fest— gesetzt worden. Der Voranschlag für den eigentlichen Gemeindehaushalt schloß in den Betriebsroh— einnahmen und -ausgaben mit 52111696,47 N6 ab. Die Fortdauer der durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse machte es notwendig, auch in diesem Jahr wieder zu den vom Staatsministerium des Innern gutgeheißenen außerordentlichen Maßnahmen zu greifen, die im Vorjahre von den städtischen Kollegien zur Ermöglichung der Abgleichung genehmigt worden waren. Von diesen Maßnahmen sind folgende zu nennen. 1. die Überweisung der verfügbaren Bestände der Erneuerungs- und Erweiterungs— fonds der städtischen Betriebe an den Kämmereibetrieb (223 985 0); 2. die Uberweisung des voraussichtlichen Reinertrages der Sparkasse und ihrer Sicherheitsrücklage an den Kämmereibetrieb (400 000 46); 3. Die Verrechnung auf Darlehen a) der Ausgaben für Stellvertretung der eingerückten Gemeindebeamten (doppelte Ausgaben) mit 1315025 MA, b) der Ausgaben für weitere Aus— hilfskräfte mit 84000 MA, c) der Kriegsteuerungszulagen mit 556953 „6 und d)h der Ver— zinsung der für die reichsgesetzlichen Unterstützungen für die Angehörigen von Krieosteil— nehmern aufgenommenen Darlehensbeträge mit 640 000 M, Ferner wurde die Ansammlung der Tilgungsbeträge, die erst in späteren Jahren bei der Heimzahlung von Anlehensschulden zur Verwendung kommen, ausgesetzt mit der Bestimmung, daß Nachholung durch spätere höhere Ansammlungen zu erfolgen hat. Damit wurde eine weitere Entlastung des Betriebsvoranschlages von 1049040 erzielt. Nach rechnerischer Durchführung aller dieser außerordentlichen Maßnahmen konnte die Abgleichung des Voranschlages durch Festsetzung einer Gemeindeumlage von 1985 04 (gegen 180 0/0 im Vorjahre) erfolgen, wobei ein Umlagensteuersoll von 7982 000 Mä zu Grunde gelegt werden konnte. Die Kämmereireserve zur Deckung etwaiger umvorhergesehener Ausgaben- und Einnahmeausfälle war dabei mit 465 707 vorgesehen.