danpfen schlo ssoho Oom men; 620) chtung n der talts auf su so Don. Won den Dm qin 69 gen. anf ckon 820 2p IM— —W rifus. Fesstet. Imal. 3130. zuretten liofokh. wortlos Ver⸗ Frauen amtzehl do Els⸗ Gesundheitswesen 277 berufung zum Kriegsdienst als Grund anzusehen, so dürfte dieser bei den Frauen und Kindern in der verständigen Rücksichtnahme auf die mit der Behandlung der Verwundeten voll be— schäftigten Arzte zu suchen sein. Es wurde nur Hilfe bei ernsten Erkrankungen gesucht. So war auch die Zahl der Operationen geringer und die der Gutachten niedriger. Die Anzaäahl der übertragbaren Krankheiten hatte sich auch vermindert und es traten nur Masern, Diphtherie und Influenza in bemerkenswerter Anzahl auf. Der Gesundheitszustand war auch im Berichtsjahr im allgemeinen ein sehr guter. Ende des Jahres kamen die Staäadtärzte zur Besprechung innerer Angelegenheiten zusammen; es wurden keine Anträge gestellt. Klagen über Vortäuschung oder ungehöriges Benehmen der Kranken sind nicht vorgebracht worden und das Urteil über dieselben war ein sehr günstiges. 16. Transport Kranker und Verunglückter. Auf Grund eines Vertrages vom 25. Januar 1911 hat die freiwillige Sanitätskolonne Nürnberg sich verpflichtet, von diesem Tage an die im Stadtbezirk Nürnberg sowie die außerhalb der Stadtgrenze gefundenen Leichen von Verunalückten, Selbstmördern usw. auf die hiesigen Friedhöfe überzuführen. Wegen der näheren Bestimmungen des Vertrages wird auf den Verwaltungs— bericht 1911 S. 326 perwiesen. 17. Begrübniswesen. Leichenschau. Die Stadt Nürnberg ist, einschließlich der Vororte, in 21 Leichenschau— bezirke eingeteilt; für jeden dieser Bezirke ist ein ärztlicher Leichenschauer sowie ein Stellvertreter bestellt. Zur Vornahme der zweiten in den Leichenbäusern erfolgenden Leichenschau sind 10 Arzte angestellt. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen das Leichenschauwesen aufgebaut ist, wurde im Verwaltungsbericht 1913,14 S. 425 klargelegt. Friedhöfe. Zu Beerdigungen stehen im Stadtbezirk Nürnberg 14 Friedhöfe zur Verfügung, von denen 4 Besitz der Stadtgemeinde Nürnberg sind, 7 den protestantischen Kirchen⸗ verwaltungen, 2 der israelitischen Kultusgemeinde und einer der Militärbehörde gehören. Die regelmäßige Begräbnisstätte für die im hiesigen Stadtbezirk Verstorbenen ist, soweit nicht Familien- oder erneuerte Reihengräber anderer Friedhöfe in Betracht kommen, auf der Sebalder Stadtseite der Westfriedhof und auf der Lorenzer Stadtseite der Südfriedhof. Anspruch auf Beerdigung auf dem städtischen Friedhof Großreuth b. Schw. haben die Einwohner aus den einverleibten Vororten Großreuth sowie Kleinreutheb. Schw. und Gebersdorf und auf dem städtischen Friedhof zu Höfen die Bewohner der Vororte Höfen, Levh, Neuleyh, Gaismannshof, Eberhardshof, Muggenhof, Fürther Kreuzung und Weickershof. Bis zum Schlusse des Berichtsjahres sind auf dem Westfriedhofe insgesamt 94422 Leichen und auf dem Südfriedhofe 4257 Leichen, ohne Totgeburten, begraben worden. Auf den einzelnen Friedhöfen fanden folgende Beerdidungen statt. Herkunft der Leichen 23 St. I J St. Weinrne Sid ghod üuis StRiochas ( St hetet ¶ Wohrd gehherd 915 19141913 1914 1915 191411915 191411915 1914 1915 1914' .015 1914 Leichen aus dem JI Stadtbezirk. .. — 265 —— 128 —4— 264 — 4 gi 226 232 Von auswärts zu— geführte Leiche,. 191 291 16 181 28 421 11 151 13. 52 1 11 Zusammen T374 31 oSι ια— 7 32e 76 881 237 236