92 Bauwesen Dienstkleidung. Jedem Arbeiter wird ein blauer Überanzug zur Verfügung gestellt. Das Brausebad, welches in dem Amtsgebäude in der Kläranlage eingerichtet ist, wird von sämtlichen Arbeitern wöchentlich einmal benutzt. Lohnverhältnisse. Die Lohn- und Vorrückungsverhältnisse der städtischen Arbeiter sind festgelegt durch die Lohntafel vom 1. Januar 1908. Die Stundenlöhne der beiden Ersatzmänner für die zum Heere Einberufenen betrugen 17 b bezw. 45 5. Bis zum 20. April war die 8stündige und von da ab, im Sommer wie im Winter, die 10stündige Arbeitszeit eingeführt. Den Ehefrauen der zum Kriegsdienst eingezogenen Arbeiter wurde bis 80. November ein je nach Kinderzahl festgesetzter Mindestlohn, nach Abzug der reichsgesetzlichen Familienunterstützung, ausgezahlt. Insgesamt wurden im Jahre 1915 an die Ehefrauen der eingerückten städtischen Arbeiter 2839,14 Mß Löhne fortbezahlt. 4. Tiefbaupolizei. Hausentwässerungen. Die Zahl der Baugesuche von Entwässerungsanlagen und der Anschlüsse von Spülaborten an den Kanal im Bereich des südlichen und Gostenhofer Hauptsammelkanals ist gegen das Vorjahr infolge der Kriegsverhältnisse beträchtlich zurück— gegangen. Zu behandeln waren 290 (806) Baugesuche. Davon wurden 278 (798) genehmigt, 11 (12) zurückgezogen und 1 (1) abgewiesen. Von den Genehmigungen betrafen Neubauten 37 (178), größere Rückgebäude und Anbauten 18 (43), kleinere Bauwerke 99 (206), bestehende Anwesen, die erst infolge Herstellung des städtischen Straßenkanals entwässert werden konnten, 11 (59), Anschlüsse von Spülaborten an den Kanal 111 (802), provisorische Privatkanäle 2 (5). Zur Ausführung kamen 353 (576) Entwässerungsanlagen. Von diesen wurden un— mittelbar in städtische Straßenkanäle eingeführt 86 (237), in provisorische Kanäle 2 (6), in Sammelgruben 5 (6), in biologische Reinigungsanlagen 1 (5) und in Emscherbrunnenanlagen 5 (72). Sonstige Entwässerungen wurden 254 (250) vorgenommen. An die Schwemm— kanalisation erhielten im Berichtsjahre 447 (161) Anwesen Anschlüsse. Von diesen entfielen 344 (249) auf Anwesen mit Klärabortgruben, 75 (124) auf Neubauten und 28 (13) auf Anwesen mit gewöhnlichen Abortgruben, die freiwillig angeschlossen wurden. Klärabortgruben, Nürnberger System. Die Gesamtzahl der bis zum Jahresschluß genehmigten Abortgruben mit Klärung und Überlauf in die Kanäle betrug 4796 (4765); davon waren ausgeführt und standen in Benutzung 2882 (3 190). Auf Grund genehmigter Baupläne war die Neuerrichtung von 28 (06) Klärabort— gruben bei Neu- und Umbauten zu überwachen. Darunter waren 12 (63) gemauerte, 5 (13) Moniergruben und 11 (20) Umbauten gewöhnlicher Abortgruben in Klärabortgruben; an 10 hiervon wurden gemauerte Klärabteilungen, anmJ eine solche aus Eisenbeton angebaut. In 6 Anwesen geschah der Anschluß der Abfalleitungen nach genehmiaten Plänen an schon bestehende Klärgruben. Es brauchten im Berichtsjahr keine Klärgruben wegen starker Beschädigungen voll— ständig neu erbaut zu werden. Auch Verarößerungen der Vorgruben (im Voriahr 1) kamen nicht vor. 4 (2) Klärabortgruben wurden abgebrochen. In 10 (2) Anwesen mußten wegen Erkrankungen an Typhus die Abortgruben, (8 [2] gewöhnliche Abort- und 2 [A Klärabort— gruben) gründlich mit Kalkmilch desinfiziert werden.