erdeinee. n für bat — mann Nichn— 9— iere Ve rke durt on wurds im Rol Va ser. und dih und Rauch und hettug um ha Städtische Betriebe VII. Städtische Betriebe. 1. Wasserwerk. Allgemeines. Die Wasserleitungsordnung vom 12. November 1907 und die ortspolizeilichen Vorschriften vom 16. Dezember 1907 haben im Berichtsiahre eine Anderung bezw. Ergänzung dahin erfahren, daß J. die Wasserbezugsgebühr für jeden Kubikmeter Wasser, das den Wassermesser durch⸗ caufen hat, ab 1. April 1912 von 10 — auf 12 4— erhöht worden ist, —A galvanisierten chmiedeeisernen auch aus solchen Stablröhren, die gegen Rost genügend geschützt sind, herge— tellt werden dürfen, 3. Überleitungen zu Anwesen, die in gleichem Eigentum wie ein an die städtische Wasserleitung angeschlossenes Anwesen stehen, auch dann zugelassen werden, wenn sie in inmittelbarer Nähe liegen und fremdes Eigentum von der Überleitung nicht berührt wird, 4. alle Wasserentnahmestellen so einzurichten sind, daß ein Einsaugen von schädlicher Luft oder Rücklauf von verunreinigter oder warmer Flüssigkeit oder von festen Bestandteilen ausgeschlossen ist. Dampfkessel wie auch größere Heißwasserapparate dürfen nicht unmittelbar nit Hausleitungen verbunden werden; bei Abortspülungen ist dies nur mit Genehmigung des Magistrats zulässig. Baubestand. 1. Wassergewinnungsanlagen. An den bestehenden Wasser— werksanlagen sind im Berichtsjahre wesentliche Anderungen oder Erweiterungen nicht vorge— nommen worden. An dem Wasserleitungsbau Ranna-Nürnberg ist mit der Füllung und Spülung, welche am 16. November 1911 von der Quellfassung aus begann, fortgefahren worden. Um Zeit zu gewinnen, ist die untere Strecke von Erlenstegen bis Lauf vom Hochbehälter aus gefüllt worden. Bei diesen Inbetriebsetzungsarbeiten traten, wie sich voraussehen ließ, mehrere Rohrschäden auf. Bei einem war die Ursache poröses Gußrohrmaterial, bei zweien nicht genügend voraussehbares Verhalten des Einbettungsmaterials, bei sieben Auflagerung des Rohrstranges auf Fels. Infolge dieser Schäden, die bei Vorra sowie in der Stadt Lauf die Umlegung einiger kurzer Rohrstrecken erforderten, konnte die Inbetriebnahme der Wasserleitung Ranna erst am 8. Juni 1912 erfolgen. Sie kündigte sich der Einwohner— schaft durch ein zwei- bis dreitägiges Trübsein des Wassers an. Am 18. Juli 1912 fand die feierliche Eröffnung statt. Ein Extrazug brachte die zahlreich erschienenen Gäste und die Mitglieder der städtischen Kollegien, zusammen etwa 200 Teilnehmer, nach Ranna zur Be— sichtigung der Quellfassungsanlagen, dann nach Rupprechtstegen zur Besichtigung des Eingangs zum Stollen Buchenberg-Wallstein und nach Erlenstegen, wo durch eine Fontäne mit 52m Strahlhöhe der Wasserdruck der neuen Anlage zur Vorführung gebracht wurde. Im Schlößchen zu Rupprechtstegen hielt Oberbürgermeister Dr. von Schuh bei einem Festmahle folgende Ansprache: „Zu den wichtigsten Einrichtungen des öffentlichen Haushaltes gehören zweifellos die Wasserversorgungen. Zu allen Zeiten, im Altertum wie in den neueren Zeiten, wurde daher auch auf die Einrichtungen zur Beschaffung guten und reichlichen Wassers der größte Wert gelegt. Auch die Verwaltung der Stadt Nürnberg hat von jeher der Wasserbeschaffung ihr besonderes Augenmerk zugewendet, wenn auch die Wege, die sie dabei eingeschlagen hat, aicht immer zu günstigen Erfolgen geführt haben. Im Laufe der Zeit entstand nämlich eine Reihe von kleineren Wasserwerken — im Anfange des 109. Jahrhunderts waren es 13 — und wenn auch das durch dieselben gewonnene Wasser seiner Menge nach für Klein-Nürnberg, 19