_ 855 °hen, Vi en lich fer. len. Und ren en 1 ‚Ja Ile at \h. AK, A auf ans an ch he n ITe Das ger {her ch nen 1of@ an 1. es in so formeller Weise, dass den kurfürstlichen Behörden der Durchzug‘ bald verleidet war.! Seitdem die Mächte der Neutralität des Königs gewiss waren, liessen sie die Rücksicht auf ihn ausser acht. Wie Frankreich, Russland und Oesterreich das im grossen thaten, so die fränkischen Stände in ihren kleinen Angelegenheiten. Die Entsagung, die sich Friedrich Wilhelm II. durch Zurück- weisung‘ des Subjektionsvertrags auferlegte, wurde für sie ein Signal, in ihrem Widerstande gegen Preussen aus- zuharren, Nürnberg erhoffte alles von Oesterreich. In der Stadt war die Nichtunterzeichnung‘ des Vertrags sofort auf eine Forderung Franz II. zurückgeführt worden. Auch als das kaiserliche Handschreiben keine Früchte trug, wankte man nicht im Vertrauen zum Wiener Hofe. Nun kamen die Mandate gegen den König. Waren jene Mahnungen, die geraubten Besitzungen auszuliefern, Schadenersatz zu leisten, die Drohungen mit Exekution, wenn gegen den Staat des I. Dem bayerischen Gesuch — es war von der kurfürstlichen Kreisgesandtschaft an die Regierung in Ansbach gerichtet — fehlte die Angabe der Marschroute. Hard, erklärte, zur Besetzung von durch preussisches Land nicht umschlossenen Gebieten brauchten die bayerischen Truppen nicht durch dasselbe zu marschieren (s. seinen Bericht vom 26. Aug. 1802). Er behauptet sogar, die bayerischen Truppen hätten einen Umweg machen müssen, wollten sie durchziehen (Bericht vom 3. Sept. 1802). Um zu erfahren, de quoi il s’agissait proprement, schickte er. einen Olfizier zu den Bayern nach Mergentheim, da die Kriegs- u. Domänenkammer vor Befürwortung des Gesuchs die Marschroute kennen müsse; das Gut- achten der Kammer, hiess es weiter, solle Hard. nach München nachgesandt werden und von hier aus die Entscheidung erfolgen (die Kammer an die kurfürstl. Kreisgesandtschaft zu Nürnberg d. d. Ansbach 25. Aug. 1802; Bericht Hard. vom 3. Sept.). Im Bericht vom 3. Sept. behauptet Hard., er habe die Sendung nach Mergent- heim angeordnet, um dem Kurfürsten den Befehlen des Königs zemäss ja möglichst weit entsegenzukommen.