206 des inneren Teiles des Bauwerkes wird am 14. März 1884 beschlossen und der angeregte Sammelfond mit einem jährlichen Huschuß von 2000 4 gebildet. Um 4. September 1893 wird ein Untrag des 4FHerrn Magistratsrats Tauber genehmigt, nach welchem die Bauabteilung des Magistrats den Auftrag erhält, den Schsnen Brunnen“ genau zu besichtigen. HZu der Besichtigung soll, wenn nötig, der kgl. Professor Fr. Wanderer und der Antragsteller beigezogen werden. Auf Grund des abgegebenen Gutachtens über den Befund des Bauwerkes sah man sich veranlaßt zu beschließen: Die Angelegenheit dem „Ausschuß XXVI“ zur Verwendung des Ertrages des Umtsblattes zur Vorberatung zu überweisen, welcher von Seite des Magistrates durch die beiden Vorsitzenden, Rechtsrat Schwemmer, Magistratsrat Rehlen, Baurat hahn und Architekt Wallraff verstärkt wird. Von Seite des Gemeindekollegiums wurden zu den Beratungen gewählt: J. Vorstand Stief, die Gemeindebevollmächtigten Freiherr von UKreß, Eyrich und Hecht; außerdem wurde als Sachverständiger in städt. Kunstangelegen⸗ heiten der kgl. Professor Wanderer zu den Beratungen beigezogen. Die genannte Rommission hat am 25. Oktober 1893 folgende Beschlüsse gefaßt. „I. Die der Kommission angehörenden Techniker: kgl. Professor Wanderer, Baurat Hahn, Architekt Wallraff, Architekt Eyrich und Architekt Hecht zu er⸗ suchen, sich nach Augenscheins-Einnahme darüber auszusprechen, ob es aus Sicher⸗ heitsgründen geboten sei, dieses Kunstwerk durch Klammern oder sonst wie vor dem Einsturz zu bewahren oder gänzlich abzutragen. 2. Die Leitung der Erneuerung Architekt Wallraff zu übertragen, demselben aber auf die Dauer derselben durch Beigabe eines Ingenieurs in seiner Chätigkeit beim Krankenhausneubau thunlichst zu unterstützen und zu entlasten. 3. Vor allem einen Kostenanschlag fertigen zu lassen, bei welchem auf die Wiederanbringung der ursprünglich vorhanden gewesenen, sitzenden Figuren im Bassin und auf eine entsprechende Bekrönung des Gitters Rücksicht zu nehmen ist. 4. Nach Genehmigung dieses Anschlages durch die städt. Behörden, welche selbstverständlich vorbehalten bleibt, die Erneuerung dergestalt herbei zu führen, daß die einzelnen Statuetten und ornamentierten Steine im Voraus angefertigt werden, der alte Brunnen bis dahin womöglich stehen bleibt und sodann der neue mit aller Beschleunigung aufgestellt wird.“ Vorstehende Beschlüsse werden am 27. Oktober 1893 genehmigt. Diff. 1. vorstehender Beschlüsse wurde bereits am 30. Oktober 1893 zur Aus⸗ führung gebracht und in einem Gutachten eine Reihe dringlicher Urbeiten (Ubnehmen der besonders stark verwitterten Figuren und Bauteile, Instandsetzung der Wasser— leitung u. s. w)) als sofort auszuführen vorgeschlagen. Die Ausführung dieser Urbeiten wurde mit einem Kostenaufwand von 360 M genehmigt und ausgeführt. Sur Ausführung von Siff. 3. der Beschlüsse wurde am 11. und 22. Juni 1897 ein Kredit von 1000 M bewilligt für Herstellung eines Gerüstes, Aufnahme der einzelnen Architekturteile, Uufzeichnung derselben. Mit diesen Arbeiten konnte am 6. September 1897 begonnen werden. Der Verlauf derselben ist in einem Tagebuch genau beschrieben. Um 21. Oktober 1897 waren die Aufnahmen beendigt; dieselben wurden durch Bauführer Erberich unter Leitung des Unterzeichneten aus