Gründen belehren zu wollen, ist um so aussichtsloser, als er in seiner Gereiztheit nicht nur völlig unzugänglich ist, sondern jeglichen Annäherungsversuch mit schroffer Ab- weisung quittieren würde. Zusammenfassend haben wir es in diesem Schreiber mit einem Menschen zu tun, der in intellektueller Hinsicht zweifellos eine hohe Stufe einnimmt und daher auch beruflich zu bedeutenden Leistungen befähigt ist. Als Mensch aber läßt er sich nur schwer in ein engeres harmonisches Gesell- schaftsleben einordnen, kann in der Beziehung durch seine stark persönlichen Interessen, seine fast ausschließlich im Dienste des Selbstzweckes stehende Kombinationsgewandt- heit und jederzeit bereite schlaue Abwehrhaltung und Ränkekunst sogar gesellschaftsschä digend wirken. Zürich, im Juni 1028 Charakterbild des Lord Stanhope auf Grund seiner Handschrift von E. Brunner (Zürich). 3, Schrifturheber ist ein geschäftig-vielseitig-tätiger und in mancher Beziehung nicht unbegabter Mensch, aber von etwas absonderlichem und altjüngferlich-schrullenhaftem Wesen. Besonders deutlich ausgebreitet liegt über der Handschrift der stark weibliche Einschlag. Mit Ge- fühlsempfänglichkeit verschwistert sich einige Phantasie und ein kluger, klarer und unverkennbar geschulter Ver- stand. Obwohl es dem Schreiber nicht völlig an geistigen Interessen fehlt, waltet doch vor sein ganz persön- liches Verhältnis zu seiner menschlichen Umgebung in- “A