fullscreen: Führer durch Nürnberg und Umgebung

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glaubhHafte Original Urkunde Kegaliter * dacumentirt werden Könnten 
und mürden, die dermalige ODberherrlihe, zur Aufrehthaltung des 
Aerarii unvermeidlich erforderliche, au derhalben decvetivie 11110 
per. intimationem Sffentlid) bekannt gemachte nächitens in Boll 
zug zu ‚Gringende mäßige Erira: Steuer, nur befagten angeblich 
vorhanden fein jJoNlenden Privilegien unzräjudicirlich fein jolle. 
Es. verftehet fi ober Hochlöbl. gedachter Muth zu jämmtlich reif. 
Herren SGenannten und Saffenhauptleuten, dap fie bet Civeulivung 
der DberherrlidHen Intimation, deren Namensunter[hritt, und der 
bevorfichenden wirkliden Erigirung diejer nwderaten Perjonal-Steucr 
ihrer Obliegenheit das gehörige Genligen Teijten, fo nıjt ihren be: 
ihwornen reip. SGenanntenz, und Sajfjen-Hauptmannspflichlen einge 
‘denf fein, und den übrigen Theil der lichen Bürgerjehaft mit büirger- 
ichen Sehorjam und patriotijdhen; Beifpiel vorzugehen, nunmehro 
von felbften nicht ermangeln werden, Nürnberg, den 13. März 1786. 
(LS) e uß Ä Canzlei-Regiftratur. 
. wo. 7. 
Unterthänig gehorjamjte Borjtellung der Senamnten mit Beilage 
Nıo. 1 und 29. 
“  Eiter Hochwohlgeb. Snaden und Herrk. Haben gnüdigit ge? 
ruhet, nächjtabgewichenen Samftag den 18. Currente! durch des 
jünger Herrn Bürgermeifjters Wohlgeb. Snaden den sub Mro. 1 
abihHriftlih anliegenden Hochverehrligen Berka ung eröffnen zu 
laffen, aus defjen Dato und Inhalt wir aber mitjgrößtenı Leid 
wejen entnehmen mußten, daß jJolher bereits Montags den 13. 
hujus., folglig ohne nod) unjere erft DienftangS$ Hernach einge: 
reichte gemeinfhaftlidhe und collegialiiche, in Hinficht auf die Hohen 
Deputations -Borträge vom 8. ejusdem, nach guter Ueberlegung 
berfaßte unterthänige Erklärung hoher Landesväterlichen Beherzigung 
gemwürdiget zu Haben, geföpfet, und daher auf folde Erklärung 
nit im geringften: reflectirt, jondern die einmal decretivte Werjonal: 
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