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wirklich einmal Differenzen eintreten sollten, auf die Entscheidung des
Ausschusses provozirt werden könne. Auch liege es in der Natur der
Sache, daß, wenn die der Versicherung zu Grunde gelegte Taxe in
sachgeimnäßer und gewissenhafter Weise und nicht vor allzu langer
Zeit aufgenommen sei, eine erhebliche Differenz zwischen dieser und
dem Werte am Tage des Brandes sich nicht herausstellen könne. Es
könne daher dem Versicherten nur empfohlen werden, die zur Ver—
sicherung eingereichten Taxen, häufiger durch tüchtige Sachverständige
rebidiren zu lassen und hiernach die Versicherung zu regeln.
Herr van den Wyngaert empfahl namentlich in Uebereinstimmung
mit dem Vorstande über Ab- und Zugänge an Maschinen und gehen—
dem Werk ebenso Buch zu führen wie über die Vorräte.
Es wurde beschlossen, die Frage auf der nächsten Generalversamm—
lung in vorstehendem Sinne zum Austrage zu bringen.“
Dadurch ist dieser Antrag bis dahin erledigt worden.
Der dritte Antrag von der voriährigen Generalversammlung
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„Eine Preisschrift ausarbeiten zu lassen über die Motive zu
einer bessern Wassergesetzgebung, diese Schrift mit einem Preise von
1000 Mark zu dotiren und dem Vorstande zu überlassen, den Ab—
lieferungstermin festzustellen, der als nötig sich herausstellen würde,
um die Vorlage den betreffenden Gesetzesfaktoren noch rechtzeitig zu—
gehen zu lassen.“
Danach wurde als Einreichungstermin der 1. November vorigen
Jahres festgestellt und das Resultat war, daß der Arbeit des Kandi—
daten juris G. Baumert aus Lüben bei Köben in Schlesien der Preis
zuerkannt wurde. Um diese Preisschrift unsern Mitgliedern, sowie
überhaupt allen Interessenten zugänglich zu machen, hat der Vorstand
die zum Drucke nötigen Mittel vorgestreckt und sie ist sogar hier an
Ort und Stelle bei der Kasse unserer Ausstellung um den Preis von
4 Mark zu beziehen. Später muß dieses natürlich durch die Buch—
handlung geschehen. Ich kann sie allen Interessenten auf das Ange—
legentlichste empfehlen.
Der vierte Antrag, gestellt von Herrn Uhlendorff ging dahin:
„Es wolle der Ausschuß, welchem das Recht der Kooptation zu—
gestanden wird, beschließen: Erstens, selbst an den im Herbste zusammen—
tretenden Reichstag eine Petition um Aufhebung der Einfuhrzölle auf
Mehl nach Frankreich und Holland zu errichten, Zweitens, die Bethei—
ligung der Zweigverbände zu einem gleichen Schritte zu veranlassen
und diese aufmerksam zu machen, daß eine Betheiligung der Handels—
kammern von Wichtigkeit sein würde.
Diesem Antrage ist seitens des Vorstandes vollkommen entsprochen
worden und es haben zu meiner Freude verschiedene Zweigverbände ihre
Pflicht erfüllt. Die Petition, wie sie ausgefertigt worden ist, — es
liegt! ein Eremplar vor — ist allen Mitgliedern durch unser Organ,
‚die, Mühle“, mitgetheilt worden. Leider haben einzelne von den
deeey ihre Schuldigkeit in der Beziehung nicht gethan und es
ies sehr zu bedauern, indem dies eine Frage von so allgemeiner
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