Objekt: Sammelhandschrift, vor allem Gebete – Nürnberg, STN, Cent. VI, 43p

Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit 
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Das in Nürnberg angelieferte Butterschmalz sowie die gesamte anfallende Landbutter 
wurden von der Milchzentrale gesammelt, umgearbeitet und der städtischen Fettstelle zur Ver— 
teilung überwiesen. 
Der Geschäftsabschluß war befriedigend, wenn auch der Reingewinn ohne Verzinsung 
des Gesellschaftskapitals im Verhältnis zum Gesamtwarenumsatz nur 0.80/0 betrug. 
Die Bilanzposten setzten sich, wie folgt, zusammen. 
Aktiva. Passiva. 
Kasse .— 
Sparkassenguthaben .. 
Außenstehende Forderungen. 
Baukonto .— 
Maschinenkonto 
Gerätekonto 
Kannenkonto 
Flaschenkonto 
Warenvorräte 
73941 A 
2213,349, 
86 200,831, 
80 000, -, 
56 000, - 
- 
18 000, -2, 
3790, —- , 
246 945,21 
Bankschuld. 
Anlehen, Stadthauptkasse 
Laufende Schulden .. 
Barkautionen.. 
Gesellschaftskapital 
Reservefonds. 
Steuerrücklage 
Reingewinn 
473, 25 
14000, — 
3530,63 . 
22 235, — , 
180 000, — 
200, - 
3000, — . 
23 506,333 , 
246 945,21 
BSBewinn- und Verlustrechnung. 
Soll 
Warenkonto. 
Allgemeine Betriebsunkosten— 
Gehälter und Versicherungen 
Zinsen, Steuern und Abschreibungen 
Reingewinn . . . 
Haben 
153661,64 M 
35 260,22 M 
34 257,76, 
60 637,33, 
23 506,833 
TSSTBSDM. 15361, 640 
Der Kassenumsatz stellte sich auf 2316000 M, der Bankumsatz auf 2923 000 A und 
der Warenumsatz auf 2986 000 X0. Die Unkosten betrugen auf 11 umgerechnet 1,2 4 und 
die Abschreibungen 1 —. 
Außer dem Geschäftsführer waren zu Anfang des Jahres 2 und Ende des Jahres 
4 Personen im Bureau beschäftigt. Im Betrieb waren zu Anfang 12 und am Ende des 
Jahres 22 Personen tätig. Unter dem Betriebspersonal befinden sich 2 Kaufleute, 4 Molkerei— 
fachleute, 1 Maschinist und 15 Frauen für den Milchtransport, Flaschenabfüllung und für 
Reinigungsarbeiten. In den vier Wintermonaten erfolgt die Anlieferung und Ausgabe der 
Milch am Tage, wäbrend in den acht Sommermonaten sich der ganze Betrieb bei Nacht 
abwickelt. 
Der Aufsichtsrat erledigte die ihm nach dem Gesetz zustehenden Geschäfte in acht 
Sitzungen, in welchen alle für das Unternehmen und dessen Ausbau erforderlichen Beschlüsse 
gefaßt wurden. 
16. Fettstelle. 
Durch 8 12 Ziffer 1 der Bundesratsbekanntmachung vom 25. September 1915 über 
die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung, Ziffer 2 letzter Absatz 
der Bayerischen Ausführungsbestimmungen hierzu vom 18. Oktober 1915, und Ziffer 2 der 
Bekanntmachung der drei stellvertretenden Bayerischen Generalkommandos vom 11. März 1916 
über den Verkehr mit Butter wurde der Kommunalverband Nürnberg-Stadt verpflichtet, die 
allgemeine Fettversorgung der Nürnberger Bevölkerung in die Hand zu nehmen. Unterm
	        
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