Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit
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Das in Nürnberg angelieferte Butterschmalz sowie die gesamte anfallende Landbutter
wurden von der Milchzentrale gesammelt, umgearbeitet und der städtischen Fettstelle zur Ver—
teilung überwiesen.
Der Geschäftsabschluß war befriedigend, wenn auch der Reingewinn ohne Verzinsung
des Gesellschaftskapitals im Verhältnis zum Gesamtwarenumsatz nur 0.80/0 betrug.
Die Bilanzposten setzten sich, wie folgt, zusammen.
Aktiva. Passiva.
Kasse .—
Sparkassenguthaben ..
Außenstehende Forderungen.
Baukonto .—
Maschinenkonto
Gerätekonto
Kannenkonto
Flaschenkonto
Warenvorräte
73941 A
2213,349,
86 200,831,
80 000, -,
56 000, -
-
18 000, -2,
3790, —- ,
246 945,21
Bankschuld.
Anlehen, Stadthauptkasse
Laufende Schulden ..
Barkautionen..
Gesellschaftskapital
Reservefonds.
Steuerrücklage
Reingewinn
473, 25
14000, —
3530,63 .
22 235, — ,
180 000, —
200, -
3000, — .
23 506,333 ,
246 945,21
BSBewinn- und Verlustrechnung.
Soll
Warenkonto.
Allgemeine Betriebsunkosten—
Gehälter und Versicherungen
Zinsen, Steuern und Abschreibungen
Reingewinn . . .
Haben
153661,64 M
35 260,22 M
34 257,76,
60 637,33,
23 506,833
TSSTBSDM. 15361, 640
Der Kassenumsatz stellte sich auf 2316000 M, der Bankumsatz auf 2923 000 A und
der Warenumsatz auf 2986 000 X0. Die Unkosten betrugen auf 11 umgerechnet 1,2 4 und
die Abschreibungen 1 —.
Außer dem Geschäftsführer waren zu Anfang des Jahres 2 und Ende des Jahres
4 Personen im Bureau beschäftigt. Im Betrieb waren zu Anfang 12 und am Ende des
Jahres 22 Personen tätig. Unter dem Betriebspersonal befinden sich 2 Kaufleute, 4 Molkerei—
fachleute, 1 Maschinist und 15 Frauen für den Milchtransport, Flaschenabfüllung und für
Reinigungsarbeiten. In den vier Wintermonaten erfolgt die Anlieferung und Ausgabe der
Milch am Tage, wäbrend in den acht Sommermonaten sich der ganze Betrieb bei Nacht
abwickelt.
Der Aufsichtsrat erledigte die ihm nach dem Gesetz zustehenden Geschäfte in acht
Sitzungen, in welchen alle für das Unternehmen und dessen Ausbau erforderlichen Beschlüsse
gefaßt wurden.
16. Fettstelle.
Durch 8 12 Ziffer 1 der Bundesratsbekanntmachung vom 25. September 1915 über
die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung, Ziffer 2 letzter Absatz
der Bayerischen Ausführungsbestimmungen hierzu vom 18. Oktober 1915, und Ziffer 2 der
Bekanntmachung der drei stellvertretenden Bayerischen Generalkommandos vom 11. März 1916
über den Verkehr mit Butter wurde der Kommunalverband Nürnberg-Stadt verpflichtet, die
allgemeine Fettversorgung der Nürnberger Bevölkerung in die Hand zu nehmen. Unterm