Objekt: Das Hans Sachsfest in Nürnberg am 4. und 5. November 1894

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II. Die Festtage 4 
„schönen Vergleichs Leopold Rankes*): „Es ist dem Hans Sachs 
nicht genug, in seinem Garten die schönsten und würzigsten 
Blumen gepflanzt zu haben: er will auch kräftige Wässer, heil— 
same Säfte daraus abziehen zur Stärkung der Geistesschwachen.“ 
In den Hans Sachsischen Fastnachtspielen lagen die Keime 
und Ansätze zu einem volkstümlichen Schauspiel, die leider un— 
entwickelt blieben, weil über unser Vaterland das Unglück des 
dreißigiährigen Krieges hereinbrach. 
Wie aber dankte es dem Hans Sachs seine Zeit, daß 
er sich in unermüdlichem Streben um Religion und Sitte, um 
Staat und Stadt und Gemeinwohl mühte und in seinen 
Dichtungen eine Quelle der vielseitigsten Anregung und edlen 
Genusses bot? 
Mehrmals kehrt bei Hans Sachs die Klage wieder, daß 
er mit seinem Dichten Undank geerntet habe, Neid und Haß, 
ja Verachtung. Das war jedoch nicht die allgemeine Stimme. 
Wo wäre ein hervorragender Mensch je ohne Widersacher ge— 
wesen? Aber es ist eine Sage, der selbst Goethe in seinem 
Gedichte zu Ehren des Hans Sachs Vorschub geleistet hat, daß 
dieser bei seinen Lebzeiten nicht anerkannt worden wäre. Wohl 
wurden ihm nicht lateinische Oden gesungen: das thaten die 
Gelehrten unter sich; wohl vergaß man sein Grab: er gehörte 
eben nicht zu den Geschlechtern, die ihren Heimgegangenen 
kostbare Grabdenkmäler gießen ließen; wohl sagte die Chronik 
nichts von ihm: aber mancher ging unbeachtet durch die große 
Menge, und dieselbe große Menge lauschte doch seinen Weisen. 
So sind auch Beweise genug vorhanden, daß Hans Sachs bei 
hoch und niedrig sehr geschätzt wurde. Ich will nicht zu viel 
Wert darauf legen, daß die Foliobände großen Herren gewidmet 
wurden — das war damalige Sitte, jedes gedruckte Buch 
mußte seinen Patronum haben, selbst in geschriebene Bücher 
wurden die Namen von begüterten Standesherren eingezeichnet,“ 
*) Ranke benützte Hans Sachsens Worte in der Vorrede zum 
2. Foliobande. Vergl. Tübinger Ausgabe, Band 6, S. 9.
	        
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