1
y
h
für die ihm bei der Königswahl geleisteten guten Dienste dadurch,
dafs er ihm 1273 die noch mit dem Burggrafenthum verbundenen
Rechte förmlich bestätigte. In dieser Urkunde vom 25. Oktober
werden die Gerechtsame der Burggrafen, denen alle höhere Gewalt
über die Stadt abgieng, aufgezählt. Da aber die der Stadt vorbehal-
tenen Rechte theilweise aus solchen bestanden, welche vormals die
Burggrafen besafsen, und jeder Theil darauf bedacht war, seine lerr-
lichkeit zu vermehren, so bildete sich daraus eine nie versiegende
Quelle zu künftigem Streit und Hader.
Die vorhandenen Urkunden gewähren nur wenig Aufschluls
über das Aufblühen der Stadt im XIII Jahrhundert. Da damals
schon der majestätische Bau der St. Sebaldskirche auf dem Platze.
wo früher ein nach Poppenreuth eingepfarrtes St. Peterskirchlein stand,
im wesentlichen vollendet war, und die Klöster der Dominikaner,
Augustiner, Karmeliter, St. Klara und Katharina gestiftet wurden,
so mufste sich in Nürnberg bereits ein bedeutender Wohlstand ent-
wickelt haben; denn der fromme Sinn jeuer Zeit wollte es, dafs
Reichthum und Macht durch Werke zu Ehren Gottes geheiliget
werde. Auch einzelne Geschlechtsnamen, wie die der Waldstromer,
Pfintzing, Holzschuher und Vorchtel, machten sich durch ihre her-
vorragende Stellung und Reichthum bemerkbar, während das Acht-
buch von 1285 schon viele Nan:cn von Bürgern aufweist, die sich
des Bürgerrechtes verlustiz machten und aus der Stadt verwiesen
worden waren.
Bei weitem den gröfsten Einflufs auf die Stadtverfassung übte
jedoch das vom Könige Heinrich VII. zu Pisa 1313 gegebene Pri-
vilegium aus. Inhaltlich dessen kamen die k. Beamten in cin un-
tergeordnetes Verhältnifs zu der Stadt, wodurch in die Hände des
Rathes nunmehr ausschliefslich die Stadtverwaltung gelegt war und
dessen Beschlüsse sogar für Fremde zu Recht bestanden. Die gröfste
Veränderung aber erlitt die Stellung der Stadt zur Burg. Sie durf-
ten nicht mehr von einander getrennt werden, und der Burgvogt
ward verpflichtet, bei Ableben eines Kaisers, deren Obhut der Stadt
zu übergeben. Durch dieses Privilegium war der Keim zur künf-
tigen politischen und territorialen Gröfse der Stadt Nürnberg ge-
legt, der darin seine Entwicklung fand, dafs sich dieselbe nach und
nach alle im Besitze Dritter befindliche Rechte durch Kauf und kai-
serliche Verleihung zu erwerben wulste.
Ludwig der Bayer, nachdem er mit Hilfe der bayerischen Städte
seinen Gegner, Friedrich den Schönen, 1313 bei Gammelsdorf besiegt