—
Altersversicherung, das den Arbeitern, soweit sie nicht durch einen
im Betriebe erlittenen Unfall, sondern anderweitig erwerbsunfähig
werden, nach vollendeter djähriger Wartezeit eine Invalidenrente,
nach vollendetem 70. Lebensjahre aber eine Altersrente bietet.
Versichert sind nach diesem Gesetze vom vollendeten 16. Lebens—
jahre ab — so daß also Jemand frühestens mit 21 Jahren in den
Genuß einer Invalidenrente treten kann — sämtliche gegen Lohn
oder Gehalt beschäftigten Arbeiter und Dienstboten, sowie die
Betriebsbeamten bis zu 2000 Mk. Jahresgehalt in einer Gesamt—
zahl von rund 11 Millionen. Während die Unfallversicherung
nach Berufsständen organisirt ist, ist die Invaliditäts- und
Altersoersicherungterritorialborganisiert, d. h. sämt—
liche Arbeiter z. B. eines Regierungsbezirkes in Bayern sind ohne
Unterschied des Berufes in einer Versicherungsanstalt zusammen—
gefaßt.
Es hat schon seinerzeit bei der Beratung des Gesetzes an
heftigen Angriffen aus landwirtschaftlichen Kreisen — so insbe—
sondere aus Ostpreußen — nicht gefehlt und diese Gegnerschaft
ist durch die im Jahre 1892 gegen das bereits eingeführte Gesetz
inseenierte Agitation vielleicht noch gewachsen; man hört immer
noch Stimmen, die die Ausdehnung des Gesetzes auf die Land—
wirtschaft als verfehlt betrachten. Die ostpreußischen Verhältnisse
entziehen sich wegen zu geringer Kenntnis derselben meiner Be—
urteilung; allein für unsere bayerischen Verhältnisse
dürfte es keinem Zweifel unterliegen, daß ein Aus—
schluß der landwirtschaftlichen Arbeiter von den
Wohlthaten des Gesetzes geradezu undenkbar zu
nennen ist, denn welcher einigermaßen tüchtige und strebsame
Arbeiter oder Dienstbote wäre unter diesen Umständen noch auf
dem Lande geblieben, wo ihm im Falle der Invalidität und
Altersgebrechlichkeit eine unzureichende Armenunterstützung in Aus—
sicht gestanden wäre, während seine Standesgenossen in der Stadt
eine immerhin beträchtliche Rente als Recht beanspruchen könnten.
Die Klagen der Landwirte, daß es nicht nur überhaupt, sondern
insbesondere an tüchtigen Arbeitskräften auf dem Lande fehlt,
würden also nur eine Vermehrung erfahren haben.
Die Leistung der Beiträge geschieht durch das vielangefeindete
Einkleben der Marken der verschiedenen Lohnklassen in die