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II. Die Gründung und Entwicklung der Kgl.
Kreisrealschule.
Während die vorstehende Festrede angesichts der ihr zuge—
messenen Zeit die Geschichte des 50jährigen Bestandes der Kgl.
Kreisrealschule nur in ihren Hauptzügen berühren konnte, dürfte
es von nicht geringem Interesse sein, die Gründung der Anstalt
mit besonderer Berücksichtigung des offiziellen Aktenmateriales,
welches durch das überaus freundliche Entgegenkommen des Ma—
gistrates der Stadt Nürnberg dem Kgl. Rektorate zur Verfügung
gestellt wurde, des näheren zu beleuchten und deren Entwicklung,
soweit es der Raum dieser Blätter gestattet, bis in die Gegen—
wart zu verfolgen.
Nicht leicht in einer andern Stadt des Königreichs hat die Kgl.
Allerhöchste Verordnung vom 16. Februar 1833, betr. die Errich—
tung und gleichmäßige Durchführung des gewerblich-landwirtschaft—
lichen Unterrichts, tiefer in die Schulverhältnisse eingegriffen und
dieselben in der Folge nach dieser Richtung hin wohlthätiger
durchdrungen, als in Nürnberg, dem Emporium des bahyerischen
Handels, dem Hauptsitze der vaterländischen Industrie.
Während in manchen andern Städten des Landes der tech⸗
nische Unterricht sich bisher keiner besonderen systematischen Pflege
erfreute, hatte derselbe in Nürnberg seit dem Anfange unseres
Jahrhunderts bereits verschiedene Wandlungen durchgemacht und
wies bereits eine mannigfache Gliederung auf.
Nun aber sollten alle technischen Anstalten Nürnbergs, die
polytechnische Schule, die höhere Bürgerschule und die Kunst—
schule einer umfassenden Organisation unterzogen werden.
Zur vorläufigen Besprechung, in welcher Weise die zu der
erwähnten Kgl. Allerhöchsten Verordnung erschienenen Vollzugsvor—
schriften vom 28. März 1833 in Nürnberg durchgeführt werden
könnten, versammelten sich am 2. Mai 1833 verschiedene Mit—
glieder der Kgl. Schulkommission, der Kgl. Direktion der poly—
technischen Anstalt, des Magistrates, des Scholarchates, sowie die