fullscreen: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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aber weiter, aus dem Verlass geht hervor, dass es 
Meister gab, die nur in einem Stück das Meisterrecht 
erworben hatten, und solche, die es in mehreren, ja 
in allen ausüben dürften. Das bedingt eine überaus 
grosse Mannigfaltigkeit im inneren Getriebe des Hand- 
werks. Diese Betrachtung ist ausserdem fruchtbar 
für die in der Einleitung berührte Frage nach der 
Benennung der Handwerke, sowie für Untersuchungen 
über die Entstehung neuer Handwerke. War auch der 
Harnisch das Meisterstück xat’ &£oxnv und gab es dem 
ganzen Handwerk den Namen, so war damit doch 
noch nicht gesagt, dass jeder Plattner Harnische her- 
stellte, denn gar nicht ein jeder brauchte in diesem 
Stücke das Meisterrecht erwirkt zu haben. Sehr wohl 
möglich ist es ferner, dass ein Meister, der in allen 
Stücken „Meisterrecht zu wirken“ berechtigt war, den 
Hauptzweig des Handwerks vernachlässigte und sich 
nur der Fabrikation eines oder der andern Meister- 
stücke widmete. In einer solchen Pflege einer Spezialität 
konnte dann sehr wohl die Wurzel liegen, aus der bei 
geeigneter Entwicklung neue Handwerke und somit 
eine Erweiterung der Arbeitsteilung erwachsen konnten, 
vorausgesetzt, dass die Behörden zu einer solchen 
Sprengung eines Handwerks die Hand boten. Vorder- 
hand aber sehen wir von einer solchen Entwicklung 
nichts, und es ist festzuhalten, dass im Plattnerhand- 
werk vier gleichberechtigte, nebeneinander bestehende 
Fabrikationszweige geblüht haben. Vier Hauptzweige, 
um die sich noch mancherlei anderes rankte: ander 
stücke, als straifftartschen, perte, geliger, und anderes 
das nit in die meisterstück treffen. Also eine grosse 
Mannigfaltigkeit von Objekten, die in einer Plattner- 
werkstatt hergestellt werden konnten, eine Mannig- 
faltigkeit, die den Gedanken an eine „strenge Arbeits-
	        
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