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aber weiter, aus dem Verlass geht hervor, dass es
Meister gab, die nur in einem Stück das Meisterrecht
erworben hatten, und solche, die es in mehreren, ja
in allen ausüben dürften. Das bedingt eine überaus
grosse Mannigfaltigkeit im inneren Getriebe des Hand-
werks. Diese Betrachtung ist ausserdem fruchtbar
für die in der Einleitung berührte Frage nach der
Benennung der Handwerke, sowie für Untersuchungen
über die Entstehung neuer Handwerke. War auch der
Harnisch das Meisterstück xat’ &£oxnv und gab es dem
ganzen Handwerk den Namen, so war damit doch
noch nicht gesagt, dass jeder Plattner Harnische her-
stellte, denn gar nicht ein jeder brauchte in diesem
Stücke das Meisterrecht erwirkt zu haben. Sehr wohl
möglich ist es ferner, dass ein Meister, der in allen
Stücken „Meisterrecht zu wirken“ berechtigt war, den
Hauptzweig des Handwerks vernachlässigte und sich
nur der Fabrikation eines oder der andern Meister-
stücke widmete. In einer solchen Pflege einer Spezialität
konnte dann sehr wohl die Wurzel liegen, aus der bei
geeigneter Entwicklung neue Handwerke und somit
eine Erweiterung der Arbeitsteilung erwachsen konnten,
vorausgesetzt, dass die Behörden zu einer solchen
Sprengung eines Handwerks die Hand boten. Vorder-
hand aber sehen wir von einer solchen Entwicklung
nichts, und es ist festzuhalten, dass im Plattnerhand-
werk vier gleichberechtigte, nebeneinander bestehende
Fabrikationszweige geblüht haben. Vier Hauptzweige,
um die sich noch mancherlei anderes rankte: ander
stücke, als straifftartschen, perte, geliger, und anderes
das nit in die meisterstück treffen. Also eine grosse
Mannigfaltigkeit von Objekten, die in einer Plattner-
werkstatt hergestellt werden konnten, eine Mannig-
faltigkeit, die den Gedanken an eine „strenge Arbeits-