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Bauwesen 
Die 51 melange und rund 8 mebreite Badewasserfläche ist durch den Einbau eines 
18 melangen Laufbodens, der mittels an den Ufern befestigter Winden je nach dem Wasserstand 
gehoben und gesenkt werden kann, auch für Nichtschwimmer zugänglich gemacht worden. 
Der Zugang zu der Badeanlage erfolgt von der Tullnaustraße aus auf einem 3m 
breiten längs der Ostseite des städtischen Lagerplatzes angelegten Fußweg. 
Die Eröffnung des Bades erfolgte am 15. Mai. Die Baukosten betrugen 21 339,964. 
Dienst- und Arbeitsverhältnisse der Wasser- und Brückenbauabteilung. 
Arbeiter. Mit der Beaufsichtigung und Instandhaltung des Dutzendteichs einschließlich der 
Nebenweiher nebst ihren Zuflüssen, mit dem Reinigen der Landgräben, der Brücken und Stege 
wurden im Berichtsjahre 4 Arbeiter beschäftigt. Hiervon waren 3 ständige Arbeiter, während 
der 4. Anwörter auf die Stelle eines ständigen Arbeiters war. 
Erkrankungen. Von den Arbeitern erkrankte einer in 3 Fällen mit zusammen 
30 Krankheitstagen. Ein Krankheitsfall mit 10 Tagen Dauer wurde durch einen Unfall 
hervorgerufen. Todesfälle kamen nicht vor. 
Urlaub. Erholungsurlaub unter Fortbezahlung des Lohnes entsprechend dem 8 34 
der Arbeitsordnung wurde den ständigen Arbeitern an zusammen 10 Tagen gewährt. Ein 
Arbeiter verzichtete auf Urlaub. 
Badefreikarten. Von der den ständigen Arbeitern gewährten Vergünstigung durch 
Überlassung von Badefreikarten zu wöchentlich einmaliger unentgeltlicher Benutzung der 
städtischen Brausebäder wurde in 69 Fällen — 660/0 der insgesamt gewährten Bäder Gebrauch 
gemacht. Einer der ständigen Arbeiter verzichtete auf eine Badefreikarte. 
Dienstkleider. Jeder Arbeiter erhält von der Stadt zwei blaue Arbeitsanzüge 
und zwei Paar Stiefel zur Verfügung. 
Lohnverhältnisse. Die Lohn- und Vorrückungsverhältnisse der städtischen Arbeiter 
sind festgelegt durch die Lohntafel vom 1. Januar 1908. 
Es bezogen am Ende des Berichtsjahres einschließlich einer täglichen Teuerungszulage 
von 0,20 M6, die auch für Sonn- und Feiertage bezahlt wurd⸗· 
1. Ein nicht ständiger Arbeiter einen Taglohn von 3,90 “ 
2. Ein ständiger Arbeiter einen Taglohn von .. 4,90 , 
3., F F .. . 4,60 „ und 
.50 M tägliche Vergütung für Aufsicht am Dutzendteich — 5,10 M. 
4. Ein ständiger Arbeiter einen Taglohn von 5,10 W. 
Der unter 3. aufgeführte Arbeiter bezog keine Teuerungszulage. 
Aus den angeführten Löhnen ergibt sich ein Durchschnittslohn von 4,75 4 pro Tag. 
Außerdem erhalten die Arbeiter für jeden Arbeitstag noch eine Wanderzulage 
von 0,20 M. 
Die Rechte und Pflichten der ständigen Arbeiter sind geregelt durch die Arbeits— 
ordnung für die Arbeiter der Stadtgemeinde, giltig seit 1. Oktober 1908, sowie die Satzung 
der Arbeiterausschüsse in den städtischen Betrieben vom J. August 1905 und 24. Juli 1908. 
Nördlicher Hauptsammelkanal. Im Verwaltungsbericht für das Jahr 10911 ist 
bereits gesagt, daß der Nordkanal von der Abzweigung des Sturmauslasses östlich von 
Schniegling bis zu seinem Beginn auf dem freien Plat östlich der Heroldsberger Bahn, 
wo die für die hier einmündenden 8 Straßenzüge vorgesehenen Zementrohrkanäle von 
0,50: ,50 und 0,60 m Lichtweite in einem Vereinigungsbauwerk zusammenkommen, am 
31. Dezember 1911 bis auf einige Nebenarbeiten hergestellt war. 
Im Berichtsjahre wurden zunächst die noch rückständigen Arbeiten: innerer Verputz 
des Hauptkanals auf 360 m Länge, Verkleidung der Kanalsohlenrinne mit Klinkersteinen 
auf 112m Länge sowie das Vereinigungsbauwerk fertig gestellt und der bereits im Jahre 1911
	        
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