Objekt: Kurze Beschreibung der Reichsstadt Nürnberg

Verfassung. 157 
Zeilen 
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het, auser dem Verkauf gewisser gebrannten, und 
zur Arzney dienenden Wasser, besonders darinnen, 
daß sie Personen weiblichen Geschlechts und Kindern, 
Lavements oder Klystiere beybringen. 
Unter den Aerzten findet sich immer ein oder 
der andere, welcher zuweilen Leichenosfnungen 
auf dem anatomischen Theater im Katharinenklo⸗ 
ster (s. o. pag 80.) anstellt, und uͤber den Leich⸗ 
nam, besonders zur Bildung kuͤnftiger Wundaͤrzte, 
demonstrirt. 
Bey Anordnungen, welche in das Gebiet der 
medicinischen Polizey gehoͤren, wird das Col- 
legium medicum zu Rath gezogen. Unter andern 
zu verschiedenen Zeiten, wegen der Guͤte mancher⸗ 
ley Lebensmittel; dann bey herrschenden Seu⸗ 
chen unter Menschen und Vieh; ingleichen wegen 
Vertilgung wuͤtiger Thiere ꝛc. ergangenen Ver⸗ 
ordnungen von der Art, ist die neueste von 1778. 
welche die Rettung der Erhenkten, ins Wasser 
gefallenen, oder sich selbst hinein gestuͤrzten, und 
anderer Scheintoden betrift. 
Die Begraͤbnißorte befinden sich, zu Erhal⸗ 
tung reiner Luft, auser der Stadt, (s. o. pag. 
90. sq.) und alle Graͤber werden mit Steinen 
bedeckt. Viele davon sind unterirrdische von Stei⸗ 
nen ausgemauerte und gewoͤlbte Gruften. In 
der 
—M
	        
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