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de8 Vollzug der im lepten Neichsabjhied von 1559 vor-
gefhriebenen Kafjation der Schenken: „ainen monat hinter-
Halten und fih erkundigen, wie e& andere damit halten.“
Der SGejchlehter X. Bolfhamer wird mit der Berichteritattung
Heauftragt. In den Mkten findet fih der Vermerk: Yota
da8 mandat hat man bey der canzley noch in den büchern
darein man die mandate pflegt zu bemwaren nit finden
Foaamen 154.
Zur übrigen blieb alles beim alten. Im NReicdhsabf{hieb
von 1559 fann man (ejen, wie die Unterdrücungspolkitif
an dem einmütigen Zufammenhalt der SGefellen [cdheitert, troß
der angedrohten Gefängnis- und Geldjtrafen.
Im Schluffe diefer Periode nimmt in unfern Urkunden
ein Streithandel der Straßburger Gürtlermeifter mit ihren
Seelen, aus den Jahren 1563—1565, in den auch die
Nürnberger hineingezogen werden, einen ziemlich breiten
Raum 185 ein. E83 verlohnt fidh, darauf näher einzugehen.
da auS der Gefchichtsbefhreibung die Wichtigkeit der Arbeiter-
vereinigungen feichtlih erhellet. Bor etwa zwei Jahren, 10
fOhreibt der Straßburger Rat anı 26. März 1563 nach
Nürnberg, geriet ein Gürtlermeijter in Straßburg, Namens
Hanz Krendher in Streit mit den Meiftern und Sefellen
jeine8 Handwerk$, die ihn {trafen wollten, weil er zwei
Adoptivtöchter, al ob fie feine leiblihen Kinder wären, zu
jeinem Handwerk gezogen und gebraucht Hatte. Der Kat
hielt ihn zwar für berechtigt fo zu handeln, unterfagte ihın aber
um der Einigkeit willen, die Töchter fürder zu befdhäftigen,
verbot e8 jedoch auch, ihn ferner zu f{trafen. Während die
Meifter fich damit einverftanden erklärten, rotteten fich die
GSefellen zuJammen, wobei namentlich einer, Han? von Zwidau,
der Anftifter gewefen, ftanden auf, zogen auf die Herberge
und wollten nicht mehr arbeiten. Hans von Zwidau ei
zwar eingezogen morden und Habe bei feiner Enthaftung ge: