Objekt: Die Gewerbefreiheit in Gefahr!

Belege zu den früher mitgetheilten Ansichten. 
Nach diesen allgemeinen Bemerkungen folgt hier die unterm 1. Juli 
1876 erlassene Bekanntmachung des Magistrats und der Gemeinde— 
bevollmächtigten der Stadt Nürnberg wegen der Grundsätze, welche bei 
Anlegung neuer Straßen maßgebend sind: 
1) Es muß vor Allem die technische und rechtliche Möglichkeit der 
Herstellung einer neuen Straße konstatirt werden. 
Die Straße muß auf ihrer ganzen Länge zwischen zwei Quer— 
straßen hergestellt werden. 
Die Herstellungsarbeiten umfassen: 
a) Erdarbeiten und Planirung, 
b) Randsteinsetzung, 
c) Rinnenpflasterung, 
d) Chaussirung, 
e) Herstellung der nöthigen Anzahl Regeneinlässe und Kanäle 
nach Maßgabe des allgemeinen Kanalisationsprojektes, even— 
tuell Versitzschächte, wenn der Grundwasserstand und die 
Bodenverhältnisse nicht die sofortige Anlage der Entwässe— 
rungskanäle fordern. 
Die betheiligten Grundbesitzer haben den innerhalb der Bau— 
linien liegenden Grund unentgeldlich an die Stadtgemeinde 
abzutreten und gleichzeitig zu gestatten, daß die nöthigen 
Straßenböschungen für die Zeit, wo nicht an die Straße an— 
gebaut ist, auf ihren Grund verlegt werden. 
Dieselben haben sich zur Einhaltung des von dem Magistrat 
in jedem einzelnen Falle bestimmten Bausystems zu ver— 
pflichten. 
de 
har 
eine 
pflic 
zen 
went 
ster 
durd 
durd 
hirs
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.