fullscreen: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1916 (1916 (1919))

Polizeiverwaltung 
1916 1915 
3 12 
134 125 
17 15 
166 216 
1916 1915 
Majestätsbeleidigung Freiheitsberaubung. . . — 3 6 
Widerstand . . Nötigung — 33 55 
Gefangenenbefreiung Bedrohung . — 131 137 
Hausfriedensbruch Diebstahl v. unbekannten Tätern 2778 2732 
Landfriedensbuch Diebstahl von bekannten Tätern 1697 1865 
Amtsanmaßung Unterschlagung und Untreue. 487 620 
Siegelverletzung Raub . 4 10 
Pfandbruch .. Erpressung..— 6 8 
Münzverbrechen und vergehen Hehlerei. 220 326 
Meineid.... Betrug . 694 750 
Falsche Anschuldigung. . — Urkundenfälschung.41 87 
Religionsvergehen Strafbarer Eigennutzz. .. —1 6 
Ehebruch .. Verletzung d. Briefgeheimnisses 5 76 
Sittlichkeitsverbrechen und ver— Wucher.. . —1 — 
gehen .. 145 Sachbeschädigung. . 159 173 
Kuppelei.. 124 Brandstiftung... . — 1 3 
Berufsbeleidigung....282 Eisenbahntransportgefährdung 148 324 
Mord und Mordversuch .. 4 Bestechung —1 —1 
Kindstötung .. . 6 Amtsverbrechen und vergehen 3 2 
Abtreibung der Leibesfrucht . 23 32 Sonstige Anzeigen (einschließl. 
Körperverletzuug. 997 1128 Fischerei- Forst- und Jagd— 
Entführung jugendl. Personen — 5 frevel). . 41615 1604 
Zusammen im Jahre 1916: 9988, 1915: 10989. 
Außerdem wurden 5311 (7201t) Kriminalsachen, welche von auswärtigen Behörden 
hierher gelangten, ferner 5597 (4930) Ersuchen von Militärbehörden in Strafsachen behandelt. 
3. Innere Sicherheitspolizei. 
Ausgewiesen wurden 84 (171) männliche und 76 (134) weibliche Personen. In 
5 (10) Fällen ist der Vollzug der Ausweisung auf Wohlverhaltensdauer ausgesetzt worden. 
In ihre Heimat wurden 74 (283) abgeschoben. In ein Arbeitshaus wurden 32 (36) männ— 
liche und 32 (7) weibliche Personen gebracht. Unter Polizeiaufsicht wurden 9 (6) Personen 
gestellt. Unterkommensaufträge wurden erteilt an 487 (465) männliche und 246 (222) weib— 
liche Personen. 
Der Grund der neuerlichen Minderung der Ausweisungen ist zum Teil darin zu 
suchen, daß viele der beanstandeten Personen zufolge des in Kraft getretenen Aufenthalts— 
gesetzes in Nürnberg das Aufenthaltsrecht besitzen und demzufolge gegen sie nicht mit Aus— 
weisung vorgegangen werden kann. Die frühere so hohe Zahl der Abschiebungen minderte 
sich deshalb, weil es nach Aufhebung des Heimatgesetzes am 31. Dezember 1915 (siehe das 
weitere unter „Heimatrecht“) eine Heimat im früheren Sinne nicht mehr gibt und darum eine 
Abschiebung dorthin nicht mehr möglich ist. Die von der Sittenpolizei erteilten Unterkom— 
mensaufträge sind auch diesmal in den hier angegebenen Zahlen nicht inbegriffen. 
4. Sittenpolizei. 
Personal. Wie im Jahre 1915 wurde auch im Berichtsjahre der Dienst der 
Sittenpolizei durch die Einberufungen ihrer Beamten wesentlich beeinträchtigt. Zu Anfang 
des Jahres bestand die Sittenpolizei aus 1 Sekretär (der jedoch überwiegend in der äußeren 
Polizei an Stelle der eingerückten Polizeioffiziere Dienst machte), 1 Funktionär, 1 Wacht—
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.