Polizeiverwaltung
1916 1915
3 12
134 125
17 15
166 216
1916 1915
Majestätsbeleidigung Freiheitsberaubung. . . — 3 6
Widerstand . . Nötigung — 33 55
Gefangenenbefreiung Bedrohung . — 131 137
Hausfriedensbruch Diebstahl v. unbekannten Tätern 2778 2732
Landfriedensbuch Diebstahl von bekannten Tätern 1697 1865
Amtsanmaßung Unterschlagung und Untreue. 487 620
Siegelverletzung Raub . 4 10
Pfandbruch .. Erpressung..— 6 8
Münzverbrechen und vergehen Hehlerei. 220 326
Meineid.... Betrug . 694 750
Falsche Anschuldigung. . — Urkundenfälschung.41 87
Religionsvergehen Strafbarer Eigennutzz. .. —1 6
Ehebruch .. Verletzung d. Briefgeheimnisses 5 76
Sittlichkeitsverbrechen und ver— Wucher.. . —1 —
gehen .. 145 Sachbeschädigung. . 159 173
Kuppelei.. 124 Brandstiftung... . — 1 3
Berufsbeleidigung....282 Eisenbahntransportgefährdung 148 324
Mord und Mordversuch .. 4 Bestechung —1 —1
Kindstötung .. . 6 Amtsverbrechen und vergehen 3 2
Abtreibung der Leibesfrucht . 23 32 Sonstige Anzeigen (einschließl.
Körperverletzuug. 997 1128 Fischerei- Forst- und Jagd—
Entführung jugendl. Personen — 5 frevel). . 41615 1604
Zusammen im Jahre 1916: 9988, 1915: 10989.
Außerdem wurden 5311 (7201t) Kriminalsachen, welche von auswärtigen Behörden
hierher gelangten, ferner 5597 (4930) Ersuchen von Militärbehörden in Strafsachen behandelt.
3. Innere Sicherheitspolizei.
Ausgewiesen wurden 84 (171) männliche und 76 (134) weibliche Personen. In
5 (10) Fällen ist der Vollzug der Ausweisung auf Wohlverhaltensdauer ausgesetzt worden.
In ihre Heimat wurden 74 (283) abgeschoben. In ein Arbeitshaus wurden 32 (36) männ—
liche und 32 (7) weibliche Personen gebracht. Unter Polizeiaufsicht wurden 9 (6) Personen
gestellt. Unterkommensaufträge wurden erteilt an 487 (465) männliche und 246 (222) weib—
liche Personen.
Der Grund der neuerlichen Minderung der Ausweisungen ist zum Teil darin zu
suchen, daß viele der beanstandeten Personen zufolge des in Kraft getretenen Aufenthalts—
gesetzes in Nürnberg das Aufenthaltsrecht besitzen und demzufolge gegen sie nicht mit Aus—
weisung vorgegangen werden kann. Die frühere so hohe Zahl der Abschiebungen minderte
sich deshalb, weil es nach Aufhebung des Heimatgesetzes am 31. Dezember 1915 (siehe das
weitere unter „Heimatrecht“) eine Heimat im früheren Sinne nicht mehr gibt und darum eine
Abschiebung dorthin nicht mehr möglich ist. Die von der Sittenpolizei erteilten Unterkom—
mensaufträge sind auch diesmal in den hier angegebenen Zahlen nicht inbegriffen.
4. Sittenpolizei.
Personal. Wie im Jahre 1915 wurde auch im Berichtsjahre der Dienst der
Sittenpolizei durch die Einberufungen ihrer Beamten wesentlich beeinträchtigt. Zu Anfang
des Jahres bestand die Sittenpolizei aus 1 Sekretär (der jedoch überwiegend in der äußeren
Polizei an Stelle der eingerückten Polizeioffiziere Dienst machte), 1 Funktionär, 1 Wacht—