Volltext: Grübel's sämmtliche Werke

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nen sie im ende Meinen Herren als gesetz-gebern unnd -nemern 
das thun und lassen haim stellen, vergönnen und erlauben, das 
in seinen jüngst verfertigten maisterstücken reprehendirte und 
verworffne geschirrlein uf sein wagknus widerumb zu corrigirn, 
doch mit warnung, do er zun andern mal damit fallen solt, zu 
was grossem schimpf und nachteil es ime geraichen würde; auch 
die geschwornen zu eroffnung dises beschaids erfordern. 
834. [1585, VII, 40 b] 20. Oktober 1585: 
Lienhardt Schachen, bildhauern im loch, soll man 
bis auf künfftigen montag [/25. October] ruhen und ausdeuen 
lassen, wasser zu trincken geben, alßdann auf sein fullerei und 
vegangne ungschickligkait zu red halten. 
S35. [1585, VII, 2. Abt. 4 b] 22. Oktober 1585: 
Dem supplicirenden Dietrichen Holderman, gold- 
schmid, bürgern hie, soll man seiner vor den königlichen 
appellationrethen zu Prag wider Hansen Huiuigk, bürgern 
bei S. Johans daselbst, anhengigen appellationsachen halben von 
ainer bei dem rathe zu Wahraun wider ine und für den Huiuigk 
ergangner urtl die begerte fürschrifft ‚und furderliche expedition 
mittailen. 
836. [1585, VII, 26 a] 11. November 1585: 
Pangratzen Bömer, bürger und glockengiessern 
alhie, soll man sein antwort, die er auf der amptleut zu Cadolz- 
burg fürschrifft von wegen deren zu Rosstall bei ime ver- 
dingten glocken gegeben, wider zustellen und auflegen, den gots- 
hauspflegern zu Rosstall die angedingte glocken zwischen hie 
und negstkünfftig liechtmessen von neuem zu giessen und ein 
lautere richtige antwort zu geben, damit mans den amptleuten 
wider einschliessen könne. 
837. [1585, VII, 33 a] 16. November 1585: 
Dem supplicirenden Hansen Seser, wappenstain- 
schneider, soll man sein begern von wegen seines sons Jorgen 
Sesers gesuchten landshuldigung ablainen und bei der straf 
pleiben lassen. 
838, [1585, VIII, 35 b] 18. November 1585: 
Hansen Hofmans, malers, schreiben aus Prag umb 
vorbehaltung seines bürgerrechtens betreffend. 
839, [1585, VIII, 41 a] 22. November 1585: 
Auf deß raths zu Augspureg fürpitlichs schreiben wegen
	        
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