Inhaltsverzeichnis: Albrecht Dürer's Wohnhaus und seine Geschichte

10. Die Urkunde vom 19. Juni 1501 ist erhalten und befindet 
sich nebst 18 anderen auf das Dürerhaus bezüglichen Briefen 
im Besitze des Stadtarchivs zu Hannover. Vgl. S. 41. 
'r. Joh. Gabr. Doppelmayer, Historische Nachricht von den 
Nürnbergischen Mathematicis und Künstlern, Nürnberg, 1730, 
S. 23 ff. Dr. Sigm. Günther, Martin Behaim. Bamberg. 
Buchnerische Hofbuchhandlung. 1890. 5, 18. 
Die Urkunde über die Erwerbung des Hauses durch Frau 
Agnes, Jakob Gartners, Bürgers zu Nürnberg eheliche Wirtin, 
vom Freitag dem heiligen Kreuztag exaltationis genannt 
(14. September) 1492 ist erhalten und im Jahre 1891 aus 
dem Besitze des Hrn. Heinr, Lempertz in Köln in den der 
Albrecht Dürer-Haus-Stiftung übergegangen. Über den Zoll- 
amtmann Hans Tracht vgl. G. W. K. Lochner, die Personen- 
Namen in Albrecht Dürers Briefen aus Venedig. Nürnberg, 
1870. S. 44. 
Auch diese Urkunde existiert noch in einer Originalaus- 
fertigung des Schultheifsen und der Schöffen der Stadt zu 
Nürnberg auf Pergament. Sie ist datiert vom Mittwoch vor 
Allerheiligentag (30. Oktober) 1420 und befindet sich im Be- 
sitze des Stadtarchivs zu Hannover. 
Abgedruckt ist diese Urkunde im Organ für christliche Kunst. 
XV. Jahrgang. 1865. 5S. 90. 
5. Lochner, Personennamen S. 44, teilt die Urkunde nach dem 
Eintrag in den im Stadtarchiv zu Nürnberg befindlichen 
Gerichtsbüchern mit. Eine Ausfertigung derselben auf Per- 
gament vom Eritag nach Sant Paulus des heiligen Einsiedels 
tag den 15. tag des monats Januarii 1510 ist im Stadt- 
archiv zu Hannover. 
Thausing, Dürer, Geschichte seines Lebens und seiner Kunst. 
IT.Aufl. Leipzig, Verlag von J. A. Seemann, 1884. Bd. I, S. 42. 
Thausing 1. c. S. 147 gibt für seine gegenteilige Ansicht keine 
Gründe an. Wenn v. Tereys Annahme, dafs Dürer erst nach 
seiner Verheiratung im Jahre 1494/95 seine erste Reise nach 
Venedig unternahm, begründet ist und die Bemerkung im 
Brief an Pirkheimer vom 7. Febr. 1506 (Lange und Fuhse, 
Dürers schriftlicher Nachlafs S. 22) »Und das Ding, das 
mir vor eilf Johren so wol hat gefallen, das gefällt mir itz 
nüt mehr«, spricht entschieden für diese Annahme, dann 
darf wohl mit Sicherheit behauptet werden, dafs die junge 
Frau Agnes in jener Zeit noch bei ihren Eltern wohnen blieb 
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