fullscreen: "Barbara Harscherin", Hans Sachsens zweite Frau

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gemel oder druck hinfur on wissen eyns erbern raths ratschreiber und 
unbesichtigt derselben ausgeen zutassen. Des woll sich ein erber 
rathe zue ime versehen; dann wue das mehr geschee, must ein erber 
rath ir noturft gegen ime bedenken. 
Zum andern ist der Guldinmunt beschickt und ime gesagt 
worden, er hab etliche figuren und daneben etlich zusetz in eynem buech— 
lein verfertigt, welichs alles eynes erbern raths verordenten zubesichtigen 
nit zugepracht, des hab ein rath kein gefallens von ime. Darumb 
sol er alle soliche büchlin, so er noch bey handen hat, zustünd auf 
das rathaus antworten, dergleichen die geschnitten form, dergleichen 
trückens auch hinfür mussig steen und nichts zuverfertigen, es sey 
dann zuvor in der cantzley besichtigt. Die straf aber, so ein rath 
umb dise handlung gegen ime zu uben fueg hab, woll ein erber 
rath zue diesem mal anstellen mit eyner offen handt. 
Item Hans Sachsen, schuester, ist gesagt: es sey 
dise tag ein buechlein ausgangen on wissen und willen 
eins erbern raths, welichs besser unterwegen gelassen 
were; an solichem buchlin hab er die reymen zue den 
figuren gemacht. Nun sey solichs seynes ampts nit, 
gepüreime auch nicht; darumb eins raths ernster bevelch, 
das er seins handtwerks und schuechmachens warte, 
sich auch enthalte eynich buechlein oder reymen hinfur 
ausgeen zulassen. Ein erber rath wurd sunst ir 
noturft gegen ime handeln; und umb dise geubte 
handlung woll ein rath die straf dißmals bey sich 
behalten, doch mit eyner offenenhandt, die nach irer 
zelegenheit fürzunemen. 
Daneben ist auch denen von Frankfurt geschriben, achtung in 
diser meß durch die iren auf soliche buechlin haben zulassen, und 
wue sie die fail finden, sollen sie soliche auf eyns raths costen auf— 
kaufen lassen und ab thuen. Deßgleichen ist durch herr Iheronimus 
Baumbgartner den Coburgern bevelch geben. Und neben diesem 
allem ist auch bevolhen, dieweil Jheronimus, formschneider, 
neulich auch ein druckpreß aufgericht,“) doch noch nicht pflicht gethan 
a) Die Angabe Lochners (des Johann Neudörfer, Schreib- u. Rechenmeisters 
zu Nürnberg, Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 
1547. Wien 1875, S. 156): Hieronimus Andreae, der sonst auch Hieronymus 
Endres oder für gewöhnlich Hieronymus Formschneider genannt wird, habe 
keine eigene Druckerei gehabt, ist also irrig.
	        
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