Volltext: Sammelhandschrift – Nürnberg, STN, Cent. VI, 60

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Im Jahre 1712 machte Wilhelm Friedrich mit dem Hause 
Bayreuth einen Vertrag, nach welchem das Mitausschreibeamt 
im fränkischen Kreise zwischen beiden fürstlichen Häusern von 
3 zu 3 Jahren abwechseln sollte; der Vergleich kam aber erst 
im Jahre 1719 völlig zu Stande. a 
Darin wurde ausgemacht, dass der Bayreuther Markgraf 
Georg Wilhelm während seiner ganzen Regierung dieses Amt 
abwechselnd 6 und der zu Ansbach 3 Jahre ausüben sollte. 
Nach seinem Tode aber sollte es alle 3 Jalre zwischen heiden 
Häusern abwechseln. 
Unter seiner Regierung fand auch im Jahre 1719 zwischen 
beiden brandenburgischen Häusern Frankens die Teilung der 
bisher gemeinschaftlich bestandenen Aemter und Einkünfte des 
Klosters Heilsbronn statt. 
Am Hofe des kränklichen Fürsten herrschten mancherlei 
[ntriguen, indem dieser sich zu sehr von seinen Hoflenten 
abhängig machte. 
Das Justizwesen liess Manches zu wünschen übrig, 
Unter ihm bestand noch der ehemals zwischen seinen Vor- 
fahren (s. o. S. 105 Georg Friedrich, 1543 —1603) und den Dogen 
von Venedig geschlossene Vertrag, nach dem verurteilte Sträf- 
linge nach Venedig zu Kriegsdiensten gegen die Türken auf 
die sogen. „Galeeren“ (zweimastigen Ruderschiffen) geliefert 
wurden. Die zu den Galeeren Verurteilten, oder, wie es im da- 
maligen Sprachgebrauch hiess, die „auf ein Galiläa Geschickten“, 
wurden an die Ruderbänke mit Ketten geschlössen, um die 
überaus schwere Ruderarbeit zu verrichten, zu der sich selbst. 
verständlich nur selten Jemand freiwillig fand. Wer nun von 
Ansbach aus zur Galeerenstrafe verurteilt war, wurde zunächst 
auf die Ansbachische Festung Wülzburg bei Weissenburg am 
Sand gebracht und dort von Bambergischen Officieren, die Jahr 
für Jahr dorthin kamen, in Empfang genommen und nach Venedig 
transportiert. Dieses Los sollte zur Zeit des Markgrafen Wil- 
helm Friedrich im Jahre 1712 auch den ehemals einflussreichen 
maärkgräflichen Hofjuden Elkau Fränkel treffen, der beschuldigt 
war, das Christentum gelästert und sich unbefugt in die Re- 
gierungsgeschäfte gemischt zu haben. Doch wurde die über 
ihn ausgesprochene Galeerenstrafe in lebenslängliche Zuchthaus- 
strafe umgewandelt, die er auf der Festung Wülzburg abzu- 
büssen hatte. Am 2. November 1712 wurde er nach geschehener 
Ausstäupung auf dem Schinderkarren dorthin eskortiert. Als 
der Karren mit dem „henkermässigen Malefikanten“ durch die 
Strassen von Weissenburg fuhr, blies der Türmer, wahrscheinlich 
auf Anordnung, die Melodie des Bussliedes „Ach Gott und 
Herr, wie gross und schwer sind meine berangenen Sünden“ etc. 
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