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Im Jahre 1712 machte Wilhelm Friedrich mit dem Hause
Bayreuth einen Vertrag, nach welchem das Mitausschreibeamt
im fränkischen Kreise zwischen beiden fürstlichen Häusern von
3 zu 3 Jahren abwechseln sollte; der Vergleich kam aber erst
im Jahre 1719 völlig zu Stande. a
Darin wurde ausgemacht, dass der Bayreuther Markgraf
Georg Wilhelm während seiner ganzen Regierung dieses Amt
abwechselnd 6 und der zu Ansbach 3 Jahre ausüben sollte.
Nach seinem Tode aber sollte es alle 3 Jalre zwischen heiden
Häusern abwechseln.
Unter seiner Regierung fand auch im Jahre 1719 zwischen
beiden brandenburgischen Häusern Frankens die Teilung der
bisher gemeinschaftlich bestandenen Aemter und Einkünfte des
Klosters Heilsbronn statt.
Am Hofe des kränklichen Fürsten herrschten mancherlei
[ntriguen, indem dieser sich zu sehr von seinen Hoflenten
abhängig machte.
Das Justizwesen liess Manches zu wünschen übrig,
Unter ihm bestand noch der ehemals zwischen seinen Vor-
fahren (s. o. S. 105 Georg Friedrich, 1543 —1603) und den Dogen
von Venedig geschlossene Vertrag, nach dem verurteilte Sträf-
linge nach Venedig zu Kriegsdiensten gegen die Türken auf
die sogen. „Galeeren“ (zweimastigen Ruderschiffen) geliefert
wurden. Die zu den Galeeren Verurteilten, oder, wie es im da-
maligen Sprachgebrauch hiess, die „auf ein Galiläa Geschickten“,
wurden an die Ruderbänke mit Ketten geschlössen, um die
überaus schwere Ruderarbeit zu verrichten, zu der sich selbst.
verständlich nur selten Jemand freiwillig fand. Wer nun von
Ansbach aus zur Galeerenstrafe verurteilt war, wurde zunächst
auf die Ansbachische Festung Wülzburg bei Weissenburg am
Sand gebracht und dort von Bambergischen Officieren, die Jahr
für Jahr dorthin kamen, in Empfang genommen und nach Venedig
transportiert. Dieses Los sollte zur Zeit des Markgrafen Wil-
helm Friedrich im Jahre 1712 auch den ehemals einflussreichen
maärkgräflichen Hofjuden Elkau Fränkel treffen, der beschuldigt
war, das Christentum gelästert und sich unbefugt in die Re-
gierungsgeschäfte gemischt zu haben. Doch wurde die über
ihn ausgesprochene Galeerenstrafe in lebenslängliche Zuchthaus-
strafe umgewandelt, die er auf der Festung Wülzburg abzu-
büssen hatte. Am 2. November 1712 wurde er nach geschehener
Ausstäupung auf dem Schinderkarren dorthin eskortiert. Als
der Karren mit dem „henkermässigen Malefikanten“ durch die
Strassen von Weissenburg fuhr, blies der Türmer, wahrscheinlich
auf Anordnung, die Melodie des Bussliedes „Ach Gott und
Herr, wie gross und schwer sind meine berangenen Sünden“ etc.
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