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man andeuten, dass sie sich des process in einer supplication an
meine herren beschwere und furschriften an die universität zu
Tübingen begere, dass sie sich voriger schreiben erinnern
wollen.
H. A, Haller.
1619
263. R.E. Erichtags 6. Aprilis 1619. Heft 1. S. 21.
Sibilla Gamitzerin die gebetene ferner furschrift an die
universität zu Tübingen, in sachen Martha ihrer tochter contra
D. Jörg Mund mitteilen, doch die supplication zuvor herrn
D. Kestel sehen lassen.
H. C. Tucher
rathschr.
1619
264. R.E. Montags 23. August 1619. Heft 6. S. 14.
Uf den widerbrachten bericht, dass Hans Bart anstatt an-
befohlener mündlicher verhör eine lange schrift übergeben und
Jörgen Jamitzers, Jörgen Wagners, Hansen Gablers und Thomas
Lötschen dabei verlesener aussagen, ist befohlen die sach herrn
D. Herdessheimb zu bedenken zuzustellen, ob dem Bart in
seinem begeren zu willfaren oder ob die sach dem rechtlichen
austrag zu befehlen und zu erwarten, was ein e. stattgericht
an meine herren gelangen lassen werde.
N. A: Rieder,
265. R.E. Mittwoch 25. August 1619. Heft 6. S. 18.
Sibilla Gamitzerin soll man die gebetene monitoriales an
die coburgische räth mit einschluss ihrer supplication contra
Peter und Jörg Mund, herrn D. Kestels bedenken gemes mit-
‘allen.
619
rathschr.
‚619
266. R.E. Mittwochs 1. September 1619. Heft 6. S. 46.
Des consistorli zu Coburg eitation schreiben in sachen Si-
billa Gamitzerin und ihrer tochter Martha, Peter Mund und
dessen sohn D. Jörg Mund, soll man der Gamitzerin umb ihren
bericht. und nachmals die sach dem vorigen herrn consulenten
zustellen, was ihr anzuzeigen oder auf dies schreiben zu ant-
worten.
H. F: Löffelholz.
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D.
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ZU
dem
Sehe
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