Metadaten: Von 1520-1534 ([2. Band])

Kapitel IX. 
Der Reichstag von Augsburg. 
Wir haben gesehen, welchen entscheidenden Einfluss Nürn- 
berg bei den Massregeln gehabt hat, durch welche die prote- 
stierenden‘ Stände sich gegen die feindliche Reichstagsmajorität 
zu sichern suchten, dass die Stadt mit Eifer an einem Ver- 
theidigungsbund arbeitete, von welchem sie die Zwinglianer 
nicht ausgeschlossen wissen wollte, Der Rat erhoffte viel von 
Jer Person des Kaisers; im Frühjahr 1530 unterhielt er Ge- 
sandte beim Hofe, deren eigentliche Aufgabe im Auskundschaften 
bestand 1). Trotz der beunruhigenden Nachrichten, welche die 
Städte austauschten 3), bezweifelte er} dass der Kaiser das Reich 
mit Blut überströmen werde, sondern erwartete einen Ausgleich 
der Verhältnisse durch sein persönliches Erscheinen. Im Februar 
erfuhr er, dass der Kaiser vielleicht nach Rom gehen würde; 
zon neuem wiederriet er deshalb Sachsen eine Gesandtschaft. 
Anfang April konnte er mitteilen, dass der Kaiser von Bologna 
nach Deutschland aufgebrochen sei. Schon Anfang März mahnte 
er die protestantischen Fürsten zu persönlichem Besuch des 
Reichstages von Augsburg 3. Als nun Strassburg und Ulm dem 
Rate einen Städtetag zur Vorbereitung für den Reichstag 
empfahlen, warnte der Rat davor, das Mistrauen des Kaisers zu 
erregen 4); seine Gesandten hätten am Hofe in Erfahrung 
gebracht, dass der Kaiser den Städten den Hauptanteil an den 
Bundesbestrebungen zuschreibe; eine Zusammenkunft der Städte- 
boten. in Augsburg selbst erschien dem Rat weniger bedenklich 
zu sein. Aber in Wirklichkeit hielten sich die Nürnberger in 
Augsburg von den übrigen Städteboten zurück, Der Bundesplan 
war gescheitert; in der rein religiösen Frage aber war dem 
Rate ein Kompromiss mit den Zwinglianern unmöglich; deshalb 
hielt er sich eng an Sachsen und vermied Krörterungen, die 
ihm aussichtslos oder gefährlich erschienen. Als dann am 
Schluss des Reichstages der Konflikt mit dem Kaiser selbst 
entstand. folgte Nürnberg konsequent der Lehre Luthers vom 
‘) An Sachsen; an Besserer, 4. Februar 1530. 2) An Strass- 
burg, 21. März, Pol. Corr., Bb. 113. An Sachsen, 2. April, Bb. 113. 
’) An Sachsen, an Hessen, an Brandenburg, 8. März, Bb. 113. 4) An 
Strassburg, an Ulm, 18. März, Pol. Corr., Bb. 113.
	        
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