Volltext: Sammelhandschrift – Nürnberg, STN, Cent. VI, 60

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Die Mlrnberger Meijterfinger. 
fichen Huhang, von dem hier nachjtehend die erften fechs Zeilen nach 
dem Original des Hans Sach? im Fackimile mitgeteilt find). 
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Der Zechzettel, heißt c& darin, folle allmal an dem Anfang der 
Zech verlefen werden. Wie auf der Singjchule fo folle auch bei der 
3cch ein jeder fich ehrlich und zUchtig, friedlich und freundlich halten. 
Wer auf der Zeh erfcheint, Hat zuvor „fein Wehr“ abzulegen. In 
Moweichung von den SGejeken des Schulfingen3 waren an der Beh auch 
andere Lieder al8 nur geiftlihen Inhalt3 geftattet: „weltlich OHijtori, 
Fabel und Stampanei (heitere Lanz- und Gefelljhaftslieder) ; doch waren 
auch hier „Strafer und MReizer“, d.h. Spottlieder gegen andere Gefell- 
Ichafter der Zunft, verboten, ebenfo „Spiel, Zutrinken, Sottläftern, 
Zürnen und Hadern“. Wo fi) aber einer oder mehr mit Wort und 
Werfen „Jo ungeblihrlich hielt“, der follte bei nächfter Schul und Beh 
„Wohl müßig gehn“. Nach einen andern in der Sohulordmung felbft 
enthaltenen Mrtifel wurde er außerdem einem ehrbaren Mat zur 
Beltrafung angezeigt. 
Beim Hauptfingen war der Singeftuhl, eine Art Katheder, 
unweit der Kanzel errichtet. Wenn der erfte Singer denjelben beftiegen 
Jatte, rief nach einer gewifjjen Paufe einer der durch den Vorhang 
gedeckten Merker: Fangt an! Sobald ein Gefäß (Strophe) zu Ende 
war, mußte der Singer länger als nach den einzelnen Gliedern des 
SGejäbes paufieren, und zwar jo lange, bis durch den mit diefem Amte 
betrauten Merker ihm wieder dazZ Zeichen zum Kortfahren gegeben 
*) Man vergleide Hiermit die Sclußjäße der im Anhang II vollftändig ab= 
gedrudten Schnlordnung.
	        
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