38
miffion, beftehend aus den Doktoren Küftner, FriedrihH Schmidt
und Winkler, ein, welde auf die Beftimmungen der Handelsgericht3=,
Wechiel- und Fallitordnungen in und außerhalb Deutjhlands, be
fonderS die Ordonnances sur le commerce verwiefen wurde. Auf
ein an dem Rat geridhtetes Monitorium!) vom 22. Februar 1764
wurde um Frift gebeten?), worauf die Kramer-Znunung und die
Deputierten der Kauf- und Handelsleute außerhalb derfelben, nach=
dem auswärts Erkundiqungen eingezogen worden warxen?), ihr
Sutacdhten am 30. Juni 1764 erftatteten*). Die Frucht diefer
Beratungen war nur ein ver]chärftes Bankerottmandat vom
20. Dezember 1766, während der Kurfürjt bezüglidh der Handel8-
gerichtSordnung am 16. September 1773 ein neues Monitorium an
den Rat zu Leipzig erließ. AWber noch im Jahre 1825 befand fich
die Frage im Stadium der Beratung ®), mit Gejeß vom 21. Sep=
tember 1833 erfolgte eine teilweije Qöjung, 1861 die Einfithrung
ye3 NM. OD. GH. 6. B.
S 31. Das Handelsgericht zu Naumburg.
Anfdhließend an die Betradgtung des Leipziger Handel8:
gericht8, erwähnen wir hier noch das Handelsgeridht der Konkur-
ventin und Nachbarin Naumburg®). E€3 wurde bereit3z erwähnt,
daß das Marktrejfript für Leipzig und Naumburg erlaffen wurde.
Aber auch für Naumburg Konnte e8 auf die Dauer nicht genügen,
zumal nachdem Seipzig mit Handelsgeridht und Wechfjelordnung
auSgejtattet war. Auch hier gaben die Bejchwerden der in- und
ausländijchen Kaufleute über Verzögerung und Weitläufigkeit des
Prozefjes den Anlaß zum Einfchreiten. Am 11. Juni 1698 erging
darauf eineSteil8 die „Mard-, Handelsgericht8= und Wechfel-Oxd-
nung“ ”), wonach Handelsjachen ausfchließlih vor dem Kat oder
bem Stabdtgeridht dortfelbfit zu verhandeln waren, welche in der
1) Aften a. a. DO. S. 76.
?) Chenda S. 78.
3) Cbenda S. 79.
') Cbhenda S. 109—124.
5) Atten, die Abkürzung des Handelagerichtsprozeifes 2Cc. betr., anno 1825,
Matäarchiv Tit. XII No. 33. Cingabe der Handlungsdeputierten und Kramer:
meifter v. 7. März 1825.
°) Soh. Chrift. KndgfOker, Die Naumburger Wechjelordnung. Mit Er:
(äunterungen. 1801.
7) Val. auch bei Königken a. a. D., Siegel 2.