Metadaten: Die Bergfestung Rothenberg

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männer, schließlich 1384 Herrn Uldarich von Wolfsberg als 
Pfleger dortselbst. 
Die angeführte graue Chronik war in des letztverstorbenen 
Pfarrherrn von Rothenberg wohlgefälligem und argusäugigem 
Besitz und soll Hinterbliebenen in Uffenheim geworden sein. 
Die den Frieden, die Ordnung und den ruhigen Mitbesitz 
regelnden Gesetze und Verträge der Ganerben hießen der 
Burgfrieden; also nannte man auch die Verwaltung der 
Ganerbengüter durch den Aeltesten, den Grauen, den Graven. 
Der alte Burgfrieden, der in seinen Einzelheiten, aber auch 
sehr zeitspieligen Längen und Breiten uns vorliegt, datirt 
von 1493, und ein halb Jahrhundert später fand sich der 
Burggraf Sigmund von Feiltsch veranlaßt, denselben 1551 
zu reformiren. 
Bemerkenswerth ist in diesem Burgfrieden, daß der 
Kaufschilling von einem Ganerbentheil, also die Aktie der 
damaligen Gepflogenheit, auf 200 Goldgulden taxirt war. 
Aus der vollständig geführten Liste der Ganerben ent— 
nehmen wir aus bekannten, noch lebenden und blühenden 
Familien Namen wie: Aufseß, Absberg, Bibra, Wolfstein, 
Würzburg, Wichsenstein, Babenberg, Könsberg, Crailsheim, 
Thüngen, Eggloffstein, Feiltsch, Eyb, Gebsattel, Geyer, 
Guttenberg, Krum(Grum)bach, Geuder, Ebner, Notthaft, 
Rotenhan, Redtwitz, Reizenstein, Seckendorf, Seinsheim, 
Stetten, Schirnding, Hutten und Giech, Heerdegen, Hirschberg 
und andere. — Nach einer weiteren Chronik ohne Ortsangabe 
soll um 1478 als erster Burggraf des Rothenberges Lampert 
von Seckendorf mit großer Einmuth gewählt worden sein, 
was mit Professor Fuchs' Angaben wieder im Einklang ist. 
Von dort an bis 1647 zählen wir 16 Namen Derer von 
Giech unter den Ganerben. 
Zum Territorium gehörten außer Schloß und verbrunnen 
Stedtlin Schnaittach, Hedersdorf, Enzenreuth, Osternoh, 
Pondorf, Dirpoldsdorf (ohne die Herrensitze), Simmelsdorf, 
Büchel, Unnersdorf, Kirchröthenbach, Herpersdorf, Forth, 
Ottensooß, Kersbach, Pellhofen, Illhofen, Neunkirchen am 
Sand, Rollhofen, Speickern, Siegersdorf und 34 kleinere 
Ortschaften und Höfe. Vorgenannte Orte waren theils
	        
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