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Kundinger, Bernhard Leonhard, gest. zu Soisy sous Etiolles. —
Reichel, Johann Georg Friedrich, gef. bei Balan. —
Ruff, Karl Wilhelm, gest. dahier. —
Sämann, Friedrich, gef. bei Sedan. —
Schöfel, Johann Paul, gef. bei Sedan. —
Zeiler, Johann Martin, gef. bei Binas.
Errichtei von der Stadtgemeinde Fürth 1874.“
Die Tafel wurde von der Erzgießerei Lenz und Herold zu Nürn—
berg um den Preis von 375 fl. ausgeführt.
Das bisher dem Bezirksgericht um jährlich 100 fl. überlassene
Arrestlokal im Rathaushofe, welches 1874 durch Erbauung des Bezirks⸗
gerichtsgefängnisses frei wurde, richtete man zu einer Stallung ein.
Das Schlachthaus.
Im Jahre 1819 trug man sich im Magistrat mit dem Gedanken,
ein Schlachthaus um 2288 fl. zu erbauen. Die Metzger sollten die innere
Einrichtung selbst übernehmen und einen jährlichen Pachtschilling von
50 fl. entrichten. Jeder neue Meister sollte einen Zuschuß von 5 fl. für
die erste Einrichtung des Schlachthauses der Zunft uͤbergeben. Die Metz⸗
gerzunft fand aber diese Anordnungen ihren Interessen nicht angemessen
und ergriff dagegen die Beschwerde zur Regierung, wurde aber damit am
20. September 1820 abgewiesen. Am 15. September 1820 stellte das
Gemeindekollegium beim Magistrat den Antrag, in Anbetracht der großen
Schwierigkeiten und Kosten, welche die Ausführung eines Neubaues mit
sich brächten, von der Erbauung eines Schlachthauses abzustehen und lieber
aus den vorhandenen Mitteln eine Kirche zu erbauen. Es sei ja auch
der ausgewählte Platz am langen Hause unpassend für ein Schlachthaus.
Die Fischer wären gegen die Errichtung. Eine Regierungsentschließung
von 1822 ordnete die Ermittlung eines anderen Bauplatzes an. Die
schon angeschafften Bauhölzer wurden verkauft. Die städischen Mittel wur—
den aber durch anderweitige Ausgaben in den darauffolgenden Jahren so in
Anspruch genommen (Erbauung eines Schulhauses, der Auferstehungskirche,
der Ludwigsbrücke, des Rathauses, Spitals ꝛc.), daß man von der Er—
bauung eines Schlachthauses vorderhand abstand. Schon 1819 hatte man
eine Fleischbankordnung entworfen, welche aber nie ins Leben trat. — Die
Untersuchung der geschlachteten Tiere übernahmen ausschließlich die Ge—
schwornen der Metzgerzunft unentgeltlich. 1819 wurde Fleischbeschauer
Rupprecht von der Gemeinde aufgestellt. Von jedem Ochsen mußten 2 kr.,
von einem Kalbe oder einer Ziege 1*/2 kr., von einem Schweine 2 kr. Ge—
bühr entrichtet werden.
Nachdem die Frage der Erbauung eines Schlachthauses 4 Decennien
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wieder mit ihr. War man auch von der Notwendigkeit einer solchen An—
stalt für Fürth überzeugt, so suchte man doch wegen des inzwischen be—
schlossenen und begonnenen Schulhausbaues diese Angelegenheit noch etwas
hinauszuschieben.