schuldigung wahr sei oder nicht, haben wir an einem ganz
anderen Ort zu suchen. Es ist bezeichnend für die ältere
Hauserliteratur, deren Wert leider ihrem Umfang umgekehrt
proportional ist, daß man selten mit dem nötigen Nach -
druck auf diesen Punkt hingewiesen hat, bei dem jede
historische Untersuchung einsetzen muß. Der tote oder
verschwundene Erbprinz erhielt bekanntlich 1816 einen
Bruder, der ein Jahr und sieben Tage alt wurde. Wie und
woran ist jener zweite Prinz gestorben? Er soll, das
habe ich irgendwo einmal gelesen, ‚unter verdächtigen
Umständen‘‘ aus dem Leben geschieden sein. Was heißt
unter verdächtigen Umständen? Der Punkt ist schlecht-
hin entscheidend. Um die Hochberger Thronfolge zu
sichern, mußte natürlich auch der zweite Prinz ver-
schwinden, nur daß hier an Stelle der schwierigen Ver-
tauschung, die bei einem kleinen Kind viel leichter zu
bewerkstelligende Tötung genügte. Gräfin Hochberg starb
1820, war also beim Tod des zweiten Prinzen im Jahr 1817
noch am Leben. Ist irgend etwas mit dem Sterben des
kleinen Prinzen Alexander nicht in Ordnung, so würde
die Hausergeschichte aus dem Bereich der bloßen Möglich-
keit zu einem hohen Grad von Wahrscheinlichkeit er-
hoben. Aber ich betone: die Frage ist noch offen; ich ver-
mag nicht einmal zu sagen, ob sie gelöst werden kann, ob
sich noch Urkunden, Sektionsprotokolle, Memoiren oder
ähnliches über den Tod des zweiten Prinzen auffinden
lassen.
Das Ergebnis der Mittelstaedtschen Schrift ist nach
meiner Ansicht: Er hat dargetan, daß sich eine Ver-
tauschung des Erbprinzen vorläufig nicht beweisen läßt;
er wollte aber auch dartun, daß die Nichtvertauschung
bewiesen sei. Das ist ihm mißlungen. Man wird sich
daher mit ihm zurückziehen auf den alten Satz: Wer etwas