750 Sechster Teil. Ergebnisse und Entwicklung von 1377 bis 1794.
über Deutschland hereinbrach und dem Kreuzer eine Metalleinbulse von
rund fünfundzwanzig Prozent brachte. Mit einem Silbergewicht von etwa
0.190 gr trat er in das achtzehnte Jahrhundert ein, und fast genau der
gleiche Feingehalt läfst sich trotz des dazwischen liegenden spanischen
Erbfolgekrieges auch für das Jahr 1736 nachweisen. Dann führte der
Ausbruch des Siebenjährigen Krieges von neuem eine Katastrophe herauf,
Jlerzufolge der Kreuzer im Jahre 1758 auf 0.137 gr und im folgenden
Jahre auf 0.126 gr herabsank. Doch hatten sich immerhin die staatlichen
Verhältnisse im Reiche jetzt schon so weit befestigt, dafs es bereits im
Jahre 1761 gelang, seiner weiteren Entwertung durch eine Münzkonvention
der im fränkischen, schwäbischen und bayrischen Kreise vereinigten Stände
Einhalt zu thun. Durch diese Konvention wurde festgesetzt, dals fortan die
kölnische Mark reinen Silbers mit zwanzig Gulden ausgemünzt werden
sollte. Für den Kreuzer ergiebt sich daraus ein Feingehalt von 0.162 gr.
Das war der sogenannte „Konventionsfufs“, der, soviel wir sehen, bis zum
Ausgang des achtzehnten Jahrhunderts unverändert in Kraft geblieben ist.
Da durch dieselbe Münzkonvention das Wertverhältnis von Silber
zu ‚Gold, das im fünfzehnten Jahrhundert 1:11 gewesen war*), auf
L: 14% festgesetzt wurde, so stellt sich die Gesamtbewegung des Silber-
gehalts und des Goldwertes der Nürnberger Rechnungsmünzen vom vier-
zehnten bis zum achtzehnten Jahrhundert, soweit sich das aus dem von
uns beigebrachten Materiale erkennen läfst. folgendermafsen dar:
m
Jahr
1377
1394
1424
[434
1510°
1536
L609
621
623 |
680 |
L736
1758
1759
1761
Ungefährer Silbergehalt
Ungefährer Goldwert
in Gramm
Feinsilber
auf den
Silbergehalt
der Reichs-
mark (= 1)
‚urückgeführt!
7f neu \ fl
in Gramm | ‚in
Feingold | Reichsmark
neu | fl
ah) A
ah 2 A
30.—
18.08
26.16 |
12.36
L0.68
LO 22
a
0 -
6.—
5.61
5.23
D 4m
„A
200
N‘
2 64
Tot
m:
4 € A
9.7% ı 1.94 ||
1) Vergl. Hegel, Chron. I, 234,
| 0.67 | — | 120
Wenn der Silbergehalt,
bezw. der Goldwert des
g@»eu v, J. 1434 gleich 1
gesetzt wird, so ist
der der
ıSilbergehalt| Goldwert
© 9 © SD © A © 73
| SS Sn SS Se
Du ix MA ch
‚65
5
„07
0.47
041
0.83
0.33
0.60
0.61
0.43
0.31
0.29
ı 0.37
| 9.95