Objekt: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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Hansen Wernleins®, goldschmids, supplication, dar- 
innen er sich wider die geschworne deß handwercks beschwert, 
das sie ihne zu den maisterstücken nitt wellen zulassen, sollen 
die rugsherren zu sich nemen, beede theil, wo von nöten, ferner 
gegeneinander drauff hören und der sach entweder abhelffen oder 
ihr bedencken widerbringen. 
3172, [1608, II, 4 b] 28. April 1608: 
Endres Vischers?®%), illuministen, hinderlassene zwey 
kinder betreffend. 
2173. [1608, II, 11 a] 2. Mai 1608: 
Michel Steffler, geschmeidgiesser, kommt vor. 
23174. [1608, II, 41 b] 13. Mai 1608: 
Matthessen Carl soll man von seines in verhafft alhie 
yeweßnen sohns aussag eine abschrifft verfolgen lassen. 
23175. [1608, III, 18 b] 1. Juni 1608: 
Peter Schitzinger soll man uf sein clagschrifft Peter 
Flödners bericht und verandtwortung furhalten [19 a] und von 
ime vernemen, ob er ime, Flödner, den übermessigen zinß auf- 
gerechnet; wann sichs erfindet, die sach bedencken zu lassen, wie 
er, Schitzinger, zu straffen und was für beschaid in der sachen 
zu geben. 
2176. [1608, III, 27 b] 4. Juni 1608: 
Obwol Peter Schitzinger begert hatt, ime Peter 
Flötners gegenbericht umb sein fernere notturfft zuzustellen, 
so ist doch befohlen, ihne in die canzley zu erfordern und bey 
seinen bürgerlichen pflichten zu red zu halten, wie es mitt den 
angegebnen wucherlichen und übermessigen [28 a| zinsen be- 
schaffen; davon soll er Meinen Herren lautern bericht thun, dann 
er deß gegenbericht, den man ime gleichwol noch einmal furlesen 
mag, darzu nitt bedurffe. 
23177. [35 a] 7. Juni 1608: 
Uff Peter Schitzingers entschuldigung wegen seins mitt 
Peter Flötner getroffenen wucherlichen contracts soll man den 
Flötner auch hören und nachmals Herrn D. Buserents bedencken 
einnemen. 
I) Im Goldschmiede-Verzeichnis Nr. 658 (zwischen 1586 und 1620) als 
Silberarbeiter. 
2) Zahns Jahrbücher 1, 230 (1589, 1601).
	        
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