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ichkeit ganz durchdrungene Markgraf Albrecht in den heißen Tagen
u Neustadt dasselbe herrische und brutale Gebahren zeigte, welches
r in den bisherigen Verhandlungen öfters an den Tag gelegt hatte.
Als der Kaiser die Räte der anwesenden Fürsten versammelte, um
iber die Besetzung des Gerichts in der Streitsache Beschluß zu fassen,
rang der Markgraf wie ein Rasender in das Beratungszimmer und
eschwerte sich aufs heftigste, daß man seinen Prozeß durch Uneben—
ärtige entscheiden lassen wolle. Selbst die Erklärung des Kaisers,
finde ja keine Gerichts-, sondern nur eine Ratssitzung statt,
ermochte nicht, den Markgrafen zu beruhigen; er versammelte sofort
ie Fürsten um sich, um deren Meinung zu hören. Hier habe er
un, erzählt Aeneas Silvius, wie ein Wahnsinniger herumgetobt
nd diejenigen, die zum Frieden mahnten, nicht nur aufs gröblichste
eschimpft, sondern sogar mit Thätlichkeiten bedroht. Er scheere sich
ichts um den Papst, noch um den Kaiser, habe er geschrien, und
ur allmählich sei es den Anwesenden gelungen, den Markgrafen zu
eschwichtigen, indem sie versprachen, für seine Ansprüche beim Kaiser
inzutreten, welcher denn auch auf den nächsten Tag eine Gerichts—
itzung anberaumte.
In dieser Gerichtssitzung trat nun der markgräfliche Sachwalter
beter Knorx vor und verkündete zuerst in unendlicher Breite das
'ob seines Herrn, des Markgrafen und seines Hauses sowie die
apferen Thaten seiner Ahnen, durch welche sie aus einfachen Grafen
u Markgrafen geworden und damit zu dem Rang der berühmtesten
fürsten emporgestiegen seien und versäumte auch nicht, die Bulle
daiser Karl IV. vom Jahre 1363, durch welche die Burggrafen in
en Reichsfürstenstand emporgehoben wurden, gebührend auseinander
u setzen, um dann seinen Hauptschlag folgendermaßen auszuführen:
Rach der goldenen Bulle Karl IV. könnten Fürsten, wenn in einer
Irrung ihre Regalien oder ihre Ehre begriffen seien, wieder nur
yurch einen Fürsten vorgeladen werden. Nun hätten aber die
NRürnberger die Zollgerechtigkeit des Markgrafen verletzt, die zu
essen Regalien gehören, ergo sei der Markgraf nicht rechtmäßig
itiert, indem die Vorladung nur durch den unebenbürtigen Edlen
hZeinrich Marschall von Pappenheim behändigt worden sei. Der
Antrag des Markgrafen gehe also dahin, die Stadt Nürnberg in
ille dem Markgrafen Albrecht erwachsenen Kosten zu verurteilen,
während dieser sich vorbehalte, alle seine Ansprüche gegen die recht—
mäßig vorgeladene Stadt Nürnberg geltend zu machen.
Gegen diese sophistischen Ausführungen erhob sich Gregor
Heimburg mit der vollen Macht seiner Beredsamkeit und mit der
ganzen Wucht der Waffen, die ihm der gesunde Menschenverstand
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