Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

688 Fünfter Teil. Die öffentlichen Ausgaben von 1431 bis 1440. 
unserer Messe wegen zu verkündigen“.*) R34XI: 4 £ „dem Herdegen 
Schreiber, die er in der Stadt Notdurft ausgegeben hat“. R351V: 125 GG" 
„Hansen Ortliebs ehelicher Wirtin, die ihr der Rat wegen der Lehen und 
der Sache zwischen ihren und ihres Mannes Schuldigern gehen hiefs; fac. 
137% &%“. R37TVII: 56 an Gold „Konr. Baumgartner von des Hessen 
wegen; fac. 5 &% 10%“. R37XIl: 9% G „Sebald Grolands sel. an dem 
Aufserlauferthor“. R381: 506" „Jussu Consilii Peter Petzels sel. Witwe 
und Jungfrau Elsen, seiner Tochter, von dem Gelde zurückerstattet, für 
das Peter Petzel sel., seine Hausfrau und die obgenannte Jungfrau unsere 
rechten Selbscholn waren für 542 G”, die man Peter Quetterer und Arnold 
Harrer auf Kupfer geliehen hat; fac. 52%, & (!)“. R38V: 86 &% „das die 
vier Wagen zu Fuhr(lohn) bis gen Augsburg kosteten“ R38VI: 14 &% 
11 @ „das die Krausen”) gekostet haben“. R38VI: 2 % „von einem. Orlei 
zu bessern“, R38VIII: 106 „Andresen Schrot von Iphofen von seines 
Dienstes wegen, den er uns zu thun versprochen hat, wie im Roten Buch 
zwischen den Thüren Fol. 100 geschrieben steht; fac. 11 4%“. R39X: 2G 
„Jussu Consili Hermann, des Seiz Geuder Diener, zu Liebung“. R39XIV: 
4G „Hansen zu Liebung, als man ihn bestellt hat“. R39XV: 26 G „Jussu 
Consilii von Sach und Rechtens wegen vor dem Rat ergangen zwischen 
dem Zeringer und des Seldners und anderer Schuldigern, wie einem Rat 
die Sache dieses Haders wohl wissentlich ist; rec. K. Baumgartner“. 
R39IXV: 10G „Adam von Giech, rec. Sebald Böhmer von Sach wegen, 
als der Böhmer wohl weifs“. R39XV: 50G „Jussu Consilii einem Juden 
von Sach und Abenteuer, als Paul Vorchtel und Konrad Baumgartner wohl 
wissen; rec. lidem duo“. 
Dem [Burkhard] Heckelbach zur Schenkung je 1% 2 ß. . R3QVI: 
„für ein Schwert“. R32XIV: desgl. R34VI, R34XIV, R35VI, R36XII, 
R37IX: „Jussu Consilii“. R38VIIl. Demselben für einen Sattel R39V: 
14 2 8.3) 
31 | 32 | 38 34 35 | 86 | 37 38 | 39 | G 
| 59.75 | — | 2.40 [138.60 | 1.10 | 17.05 | 165.25 | 102.30 | — 
Pa 
1) Es handelt sich hier nicht nur um eine öffentl. Bekanntmachung in der Stadt, 
sondern auch um Abfertigung von Boten und Briefen nach aufserhalb. 
2) Krause, ein Thonkrug. 
3) Hierher gehört auch der Eintrag R30XI: „1% 2 £ dem Heckelbach, als er 
den Kat zu Gevatter bat‘. H. wird gelegentlich als „Ritter“ bezeichnet.
	        
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